Die MITTE Schweiz ist gegen die «dynamische Rechtsübernahme» und gegen die «institutionellen Elemente» innerhalb der «Bilateralen III» – Eine Erkenntnis aus den MITTE-Parteithemen

In einer einzigartigen Artikelserie analysiert Unternehmer und Bürger Samuel Hochstrasser die Standpunkte von Parteien und Fraktionen der Schweizerischen Bundesversammlung zum Vertragspaket mit der EU erstmals systematisch und differenziert – vorliegend die MITTE Schweiz, bereits erschienen sind die Analysen zur FDP.Die Liberalen Schweiz und zur SP Schweiz, weitere Parteien folgen ebenfalls auf diesem Forumsformat (Hinweis Red.)



Die MITTE Schweiz zum EU-Vertragspaket analysiert: Widerspruch 1

Folgende zwei Sätze stammen aus dem Grundsatzprogramm (Leitbild) der MITTE-Partei. Diese beschreiben die Kernwerte und die Ausrichtung der Partei in Bezug auf die gesellschaftliche und aussenpolitische Entwicklung der Schweiz.

Wir wollen eine Schweiz, die eigenständig bleibt und gleichzeitig international vernetzt ist. Wir sehen es als unsere Aufgabe, zu unserer direkten Demokratie, ihren Institutionen und dem Föderalismus Sorge zu tragen.

Dieser Abschnitt aus dem Leitbild «Wir halten die Schweiz zusammen» zeigt auf, dass die MITTE es sich im Grundsatzprogramm zur Aufgabe gemacht hat, für unsere direkte Demokratie, unsere Institutionen und den Föderalismus einzustehen. Die MITTE will, dass die Schweiz eigenständig bleibt und gleichzeitig international vernetzt ist. Dies ist als Aussage noch kein Widerspruch.

An dieser Stelle besonders hervorzuheben ist unser schweizerischer Föderalismus und damit verbunden das Subsidiaritätsprinzip. Denn die direkte Demokratie findet nicht nur auf der Bundesebene statt, sondern vielmehr in den Kantonen und den Kommunen und den damit verbundenen Institutionen. Also näher beim Bürger und den regionalen Gegebenheiten.

Die Kantone der Schweiz besitzen eine hohe Autonomie und sind gemäss dem Subsidiaritätsprinzip für alle Aufgaben zuständig, die die Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund zuweist. Dies sind unter anderem:

  • Schul- und Bildungswesen: Organisation der Volksschule, Festlegung der Lehrpläne (z.B. Lehrplan 21) und kantonale Universitäten.
  • Gesundheitswesen: Spitalplanung, Betrieb von Kantonsspitälern, Seuchenbekämpfung und Organisation des Rettungswesens.
  • Sicherheit und Polizei: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Kantonspolizeien.
  • Baurecht und Raumplanung: Erlass von kantonalen Baugesetzen und Genehmigung der kommunalen Nutzungsplanung.
  • Umwelt und Gewässerschutz: Umsetzung von Umweltschutzauflagen, Jagd- und Fischereirecht sowie Abfallbewirtschaftung.


Zudem gibt es weitere Hoheitsrechte und Zuständigkeiten:

  • Steuerhoheit: Kantone bestimmen ihre eigenen Steuersätze für Einkommens-, Vermögens- und Unternehmenssteuern selbstständig.
  • Organisationsautonomie: Jeder Kanton bestimmt seine eigene Regierungsform, die Anzahl der Parlamentssitze und seine Verwaltungsstruktur.
  • Polizeimonopol: Das Recht zur Durchsetzung von Gesetzen und der Anwendung von Zwangsmitteln liegt primär beim Kanton.
  • Kantonales Recht: Kantone erlassen eigene Kantonsverfassungen und Gesetze im Rahmen des übergeordneten Bundesrechts.
  • Finanzautonomie: Eigenständige Budgetierung und Verwaltung der kantonalen Staatskassen.


Aber auch auf der kommunalen Ebene (Gemeinden) wird das Subsidiaritätsprinzip weitergeführt. Die Gemeinden erfüllen Aufgaben, die das kantonale Recht ihnen zuweist oder die sie im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie selbst bestimmen können. Hier sind folgende wichtigen Themenfelder zu benennen:

  • Volksschule (Infrastruktur): Bau und Unterhalt von Schulhäusern, Bereitstellung von Lehrmitteln und Organisation von Schulbussen.
  • Lokale Sicherheit: Betrieb von Gemeindepolizeien oder Betreuung von Feuerwehr, Zivilschutz und Quartiersicherheit.
  • Sozialwesen: Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, Betrieb von Altersheimen und Organisation von Kitas.
  • Entsorgung und Versorgung: Organisation der Kehrichtabfuhr, Abwasserreinigung sowie die lokale Versorgung mit Wasser, Strom und Gas.
  • Kultur und Freizeit: Unterhalt von Sportanlagen, Schwimmbädern, lokalen Bibliotheken und Unterstützung von Dorfvereinen.
  • Einbürgerungen: Durchführung des ersten, entscheidenden Schritts im ordentlichen Einbürgerungsverfahren für Ausländer.


Zudem gibt es auf kommunaler Ebene weitere Hoheitsrechte und Zuständigkeiten:

  • Kommunale Steuerhoheit: Gemeinden erheben eigene Steuern, meist als Prozentsatz der kantonalen Steuer (Gemeindesteuerfuss).
  • Nutzungsplanung: Festlegung von Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen innerhalb des Gemeindegebiets.
  • Baubewilligungen: Prüfung und Genehmigung von konkreten Baugesuchen nach kantonalem und kommunalem Recht.
  • Polizeiverordnungen: Erlass von lokalen Vorschriften zur Nachtruhe, zur Hundehaltung oder zur Nutzung des öffentlichen Grundes.
  • Eigene Organisation: Bestimmung der politischen Struktur, entweder über eine Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament.


Es ist eine historische Errungenschaft des schweizerischen Föderalismus, dass Probleme stets auf der kleinstmöglichen Ebene gelöst werden. Dieses Subsidiaritätsprinzip sorgt für zielgerichtete Lösungen. Zudem verhindert es eine übermässige Regulierung durch den Bund, die oft neue Probleme schafft und Minderheiten benachteiligen kann.


Mein Fazit: Die institutionellen Elemente der «Bilateralen III» stehen eklatant im Widerspruch zum Leitbild der MITTE. Die vorgesehenen institutionellen Mechanismen führen dazu, dass EU-Recht ohne die Beteiligung demokratisch legitimierter Schweizer Institutionen im Gesetzgebungsverfahren in die Schweizer Rechtsordnung übernommen wird. Das EU-Recht durchdringt sowohl die Bundesebene, die Kantonsebene wie auch die kommunale Ebene. Bei der dynamischen Rechtsübernahme wird keine Rücksicht auf die drei Ebenen (Subsidiaritätsprinzip) der schweizerischen Gesetzgebung genommen. Der Pfad des EU-Rechts geht von oben nach unten von der EU-Kommission aus. Unsere direkte Demokratie, die nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Föderalismus von unten nach oben gelernt ist und gelebt wird, wird durch die EU innerhalb der «Bilateralen III» übersteuert und überstimmt. Denn die von der EU-Kommission verabschiedeten EU-Rechtsakte sind materiell abschliessend definiert, für jede Kommune, für jeden Kanton, für die gesamte Schweiz. Die dynamische Rechtsübernahme führt dazu, dass wir die komplette Gesetzgebungskompetenz innerhalb der «Bilateralen III» auf allen Ebenen an die EU-Kommission abgeben.


Weiter schreibt die MITTE in der Vernehmlassungsantwort vom 29. Oktober 2025, Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» – Bilaterale III:

Aussenpolitisch lässt sich derzeit keine vorteilhaftere Alternative erkennen. Das inländische Umsetzungskonzept ist jedoch ungenügend und muss grundlegend überarbeitet werden, insbesondere bei der dynamischen Rechtsübernahme und beim diesbezüglichen Einbezug des Parlaments. Es ist unerlässlich, dass die zuständigen Parlamentskommissionen, die Kantone und die Öffentlichkeit frühzeitig über EU-Rechtsentwicklungen informiert werden. Dieses Monitoring muss einerseits durch eine Parlamentsvertretung in der Schweizer Mission in Brüssel (ähnlich dem Modell der Konferenz der Kantonsregierungen) und andererseits mit dem systematischen Beizug des Parlaments über alle Stufen des Decision Shaping-Prozesses hinweg ergänzt werden.

Will die Schweiz diesen grundsätzlichen Systemwechsel von der statischen hin zur dynamischen Rechtsübernahme vollziehen, sind für die MITTE wirksame aussen- wie innenpolitische Absicherungen zwingend.

Dieser Abschnitt zeigt auf, dass die MITTE sich dem Systemwechsel im Gesetzgebungsprozess bewusst ist.

  • Zum grundsätzlichen Systemwechsel trifft Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft», publiziert am 19. Juni 2026, eine deckungsgleiche Aussage:

    Journalist: Sie selbst möchten die im Rat beschlossenen Verbesserungen am Vertragswerk abwarten, ehe Sie sich klar positionieren. Im Umkehrschluss heisst das: In der vorliegenden Form würden Sie die Verträge nicht unterstützen?

    Herr Pfister: «Ja, das kann man so festhalten.»


  • Weiter schreiben Herr Philipp Matthias Bregy, Präsident der MITTE-Partei Schweiz und Nationalrat (VS), sowie Herr Benedikt Würth, Ständerat (SG), in einer am 29. Oktober 2025 erschienen Medienmitteilung:

    Die Mitte anerkennt die völkerrechtlichen Absicherungen des Bundesrats, fordert aber mehr demokratische Leitplanken bei der dynamischen Rechtsübernahme. Eine ständige Parlamentsvertretung an der Schweizer Mission in Brüssel soll sicherstellen, dass die Schweiz Entwicklungen frühzeitig erkennt, politisch bewertet und ihren Handlungsspielraum selbstbewusst nutzt. – Quelle: Communiqués «Die Mitte verlangt innenpolitische Nachbesserungen – für eine starke, eigenständige Schweiz» 29. Oktober 2025


Mein Fazit: Der MITTE-Partei Schweiz unterläuft hier eine schwerwiegende Fehleinschätzung. Auch durch noch so viele «demokratische Leitplanken», «inländische Verbesserungen», «flankierende Massnahmen» oder «landesinnere Sicherungen» wird sich an der dynamischen Rechtsübernahme, wie sie die EU versteht und in den institutionellen Protokollen der «Bilateralen III» festgehalten ist, nichts ändern. Die dynamische Rechtsübernahme durchdringt alle Ebene der Schweizer Gesetzgebung. Bund, Kantone und Kommunen. Die Gesetzgebungskompetenz geht innerhalb der «Bilateralen III» von diesen Schweizer Institutionen über an die EU-Kommission. Diesen Souveränitätsverlust können keine inländischen flankierenden Massnahmen ausgleichen. Innerhalb der «Bilateralen III» gilt, völkerrechtlich verbindlich, dass die Schweiz grundsätzlich jeden neuen EU-Rechtsakt in die Abkommen übernimmt. Eine Nichtübernahme ist nur vorgesehen, wenn eine bereits verhandelte Ausnahme oder die NRK (Nicht-Rücktritts-Klausel) betroffen ist.


Nüchtern muss man festhalten: Es macht den Anschein, dass die MITTE nicht akzeptieren will, dass die Verträge fertig verhandelt sind. Zum gleichen Schluss kommt auch einer der profundesten Kenner der schweizerischen Bundespolitik, Herr Dominik Feusi:


  • «Man weiss gar nicht wie man das noch korrigieren kann, dass die EU befiehlt und wir umsetzen müssen und wenn wir nicht umsetzen, werden uns noch Ausgleichsmassnahmen auferlegt. Das ist der Sinn und Zweck der Rahmenverträge aus Sicht der EU, dies hat die EU auch immer so gesagt.» – Quelle: Nebelspalter Podcast «Bern einfach» vom 22. Juni 2026


So äussert sich auch Herr Gerhard Pfister, MITTE-Nationalrat (ZG):

  • «Der Erfolg der Schweiz ist nicht nur wirtschaftlich. Er beruht auf Institutionen, Traditionen und direkter Demokratie. Ich rede die EU nicht schlecht. Gerade deshalb dürfen wir aber sagen, dass auch die institutionellen Regeln der direkten Demokratie der Schweiz erhalten bleiben müssen.» – Quelle: Interview mit Finanz und Wirtschaft, publiziert am 19. Juni 2026




Die MITTE Schweiz zum EU-Vertragspaket analysiert: Widerspruch 2

Die MITTE schreibt in ihrem Grundsatzprogramm zur Aussenpolitik:

Für eine selbstbewusste Aussenpolitik: Das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Vernetzung, grösstmöglicher Souveränität und sozialer Verantwortung ist zu wahren.

Darum fordert Die Mitte: Die Anerkennung unserer direkten Demokratie durch die EU, damit wir gemeinsam unsere bilateralen Beziehungen sektoriell weiterentwickeln und mögliche soziale Herausforderungen auffangen können.

Dieser Abschnitt aus dem Grundsatzprogramm zeigt auf, dass die MITTE sich wünscht, dass die Schweiz in der Aussenpolitik selbstbewusst auftritt. Dazu gibt es auch sehr viele gute Gründe. Die Schweiz schneidet im Vergleich zur Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten in vielen internationalen Rankings und Wirtschaftsdaten besser ab. Folgende seien erwähnt:


Wirtschaftsleistung und Wohlstand

  • Höheres BIP pro Kopf: Die Schweiz hat ein deutlich höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf als der EU-Durchschnitt.
  • Hohe Kaufkraft: Trotz hoher Preise bleibt das frei verfügbare Reallohnniveau nach Abzug der Lebenshaltungskosten hoch.


Arbeitsmarkt und Beschäftigung

  • Niedrige Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosenquote ist traditionell tiefer als in fast allen EU-Staaten.
  • Hohe Erwerbsquote: Ein sehr grosser Teil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter steht tatsächlich im Arbeitsprozess.


Staatsfinanzen und Fiskalpolitik

  • Geringe Staatsverschuldung: Die Schuldenquote gemessen am BIP ist dank der verfassungsmässigen Schuldenbremse sehr niedrig.
  • Moderate Steuerbelastung: Die Steuerrechnung für Unternehmen und Privatpersonen ist im internationalen Vergleich oft attraktiver als in der EU.


Politische Stabilität und Mitbestimmung

  • Direkte Demokratie: Bürger können über Volksinitiativen und Referenden direkt Gesetze und Verfassungsänderungen mitbestimmen.
  • Konsenspolitik: Das Konkordanzsystem der Regierung sorgt für hohe Planungssicherheit und politische Stabilität.


Innovation und Forschung

  • Spitzenplatz bei Innovationen: Die Schweiz belegt im Global Innovation Index regelmässig den weltweit ersten Platz.
  • Starke Patentanmeldungen: Hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) führen zu einer enormen Dichte an Patenten.


Währungsstabilität

  • Der Schweizer Franken: Der CHF gilt weltweit als «sicherer Hafen» und ist deutlich krisenresistenter und inflationsärmer als der Euro.


Bildungssystem

  • Duales Bildungssystem: Die Kombination aus Berufslehre und akademischer Ausbildung verhindert Jugendarbeitslosigkeit und sichert Fachkräfte.
  • Top-Universitäten: Hochschulen wie die ETH-Zürich und die EPFL-Lausanne belegen in europäischen Rankings regelmässig Spitzenplätze.


Infrastruktur und Mobilität

  • Zuverlässiger öffentlicher Verkehr: Das Schweizer Schienennetz (SBB) ist bezüglich Pünktlichkeit, Taktung und Nutzung führend in Europa.
  • Moderne Infrastruktur: Strassen, Stromnetze und digitale Versorgung weisen eine sehr hohe Qualität und Ausfallsicherheit auf.


Lebensqualität und Sicherheit

  • Hohe persönliche Sicherheit: Die Kriminalitätsraten sind im Vergleich zu vielen europäischen Metropolen sehr niedrig.
  • Ausgezeichnete Lebensqualität: Schweizer Städte wie Zürich und Genf landen in weltweiten Rankings zur Lebensqualität stets in den Top 10.


Gesundheitssystem

  • Schneller Zugang zur Spitzenmedizin: Es gibt praktisch keine Wartezeiten für Operationen oder Facharzttermine.
  • Moderne Ausstattung: Die Dichte an medizinischen Geräten und Spitalkapazitäten pro Einwohner ist überdurchschnittlich hoch.


Diese Aufzählung könnte quantitativ wie qualitativ weitergeführt werden. Der entscheidende Punkt ist aber nicht, dass wir im Vergleich zur Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten besser dastehen, sondern die Frage: «Weshalb stehen wir besser da?». Ein nicht unwesentlicher Teil davon ist mit unserer direkten Demokratie zu erklären. Das tut die MITTE in ihrem Grundsatzprogramm, wenn sie beschreibt, dass das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Vernetzung, grösstmöglicher Souveränität und sozialer Verantwortung zu wahren ist. Darum fordert die MITTE die Anerkennung unserer direkten Demokratie durch die EU.


Mein Fazit: Was für eine tiefgreifende Aussage der Mitte-Partei: «Anerkennung unserer direkten Demokratie durch die EU». Denn bis heute hat der Bundesrat, welcher für die Aussenpolitik zuständig ist, der EU nie klargemacht, dass unsere direkte Demokratie anerkannt werden soll und nicht verhandelbar ist. Das Resultat zeigt sich in der institutionellen Anbindung innerhalb der «Bilateralen III». Die dynamische Rechtsübernahme und die Ausgleichsmassnahmen führen dazu, dass im Gesetzgebungsprozess keine demokratisch legitimierte Schweizer Institution mitbestimmen («Decision Making») und auch nicht mitdiskutieren («Decision Shaping») kann. Es ist nur vorgesehen, das Schweizer Beamte informell in der Erarbeitung neuer EU-Rechtsakte angehört werden. Die EU-Rechtsakte, welche innerhalb der Abkommen zur Anwendung gelangen, beschliesst ausschliesslich die EU-Kommission. Auch der nachgelagerte Gemischte Ausschuss, zusammengestellt aus EU- und CH-Delegierten, kann den EU-Rechtsakt nicht materiell verändern, sondern nur technische Anpassungen vornehmen. Innerhalb der «Bilateralen III» geben die Schweizer Institutionen (Parlament, Kantone und Gemeinden) die Gesetzgebungskompetenz an die EU-Kommission ab.

Die verhandelten «Bilateralen III» stehen im Widerspruch zu dem durch die MITTE geforderten Gelichgewicht zwischen wirtschaftlicher Vernetzung, grösstmöglicher Souveränität und sozialer Verantwortung. Eine selbstbewusste Aussenpolitik gibt die Schweizer Standortvorteile, die direkte Demokratie und die eigenständige Gesetzgebungskompetenz nicht ab.


Aus der Vernehmlassungsantwort der Mitte vom 29. Oktober 2025, Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» – Bilaterale III geht hervor zeigt auf, dass die MITTE das Ungleichgewicht der aktuellen Verhandlungslösung gleich einschätzt wie das 2021 zurückgewiesene Rahmenabkommen:

Die vom Bundesrat ausgehandelten institutionellen Elemente unterscheiden sich nach Ansicht der Mitte nicht grundlegend von den vorgeschlagenen Verfahren des institutionellen Rahmenabkommens.

Zur Forderung der Mitte «Die Anerkennung unserer direkten Demokratie durch die EU» trifft der Zuger Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft», publiziert am 19. Juni 2026, folgende Aussage:

  • «Vor allem die institutionellen Fragen sind eine Herausforderung. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat bei seinen Verhandlungspartnern wohl zu wenig Verständnis für die Schweizer Prozesse geschaffen.»



Einschneidende Folgen

Was bedeutet das konkret? Mit der institutionellen Anbindung an die EU geben wir, innerhalb der «Bilateralen III», unser erfolgreiches Schweizer demokratisches System auf und die Gesetzgebungskompetenz an die EU-Kommission ab.

Die Lösung von Problemen auf der kleinstmöglichen Ebene (Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip) ist eine grosse Stärke der Schweiz. Dies ermöglicht gezielte Massnahmen und verhindert starre, übergeordnete Gesetze, die neue Probleme erzeugen oder Minderheiten diskriminieren. Mit den «Bilateralen III» wird aber gerade von oben nach unten eine völkerrechtlich verbindliche «Glocke» von EU-Rechtsakten über die Schweiz gelegt. Die verfassungsmässigen Rechte der Stimmbürger werden durch die «Bilateralen III» nicht abgeschafft. Aber diese können nur noch unterhalb dieser «Glocke» ausgeübt werden. Eine Initiative – egal ob auf Gemeindestufe, Kantonsstufe, Bundesstufe oder von den Parlamenten ausgehend – kann nicht mehr umgesetzt werden, wenn diese den in den «Bilateralen III» vorhanden EU-Rechtsakten widerspricht. Respektive bei einer Umsetzung, welche EU-Recht widerspricht, werden Ausgleichsmassnahmen durch die EU verhängt. Gleiches gilt bei einem Referendum gegen einen EU-Rechtsakt.

Weiter kommt hinzu, dass wir mit den «Bilateralen III», welche völkerrechtliche Verträge sind, uns grundsätzlich verpflichten, jedes bereits bestehende Schweizer Recht in Zukunft an das EU-Recht anzupassen. So hält das Bundesgericht in seinem Leitentscheid BGE 139_16/2012 fest, dass das Völkerrecht der Bundesverfassung im Konfliktfall grundsätzlich vorgeht. So hat in der Schweiz das Völkerrecht grundsätzlich Vorrang vor innerstaatlichem Recht, inklusive der Bundesverfassung. Das Bundesgericht wendet völkerrechtliche Verträge in der Regel an und lässt widersprechendes nationales Recht unberücksichtigt.

Zudem entschied das Bundesgericht in seinem Grundsatzentscheid BGE 142_35/2019, dass das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU dem Verfassungsartikel 121a (Masseneinwanderungsinitiative) vorgeht. Die traditionelle Schweizer «Schubert-Praxis» (wonach der Gesetzgeber das Völkerrecht bewusst per Bundesgesetz übersteuern darf) greift nach der geltenden Rechtsprechung nicht mehr.

Dies hat die Auswirkung, dass eine Anpassung von schweizerischem Recht oder die Anpassung der Bundesverfassung innerhalb der «Bilateralen III» keine Gültigkeit mehr erlangt.

Damit die Forderungen der Mitte-Partei in ihrem Grundsatzprogramm und Leitbild nicht nur leere Buchstaben bleiben, schlage ich folgende Formulierung vor, welche der Bundesrat bei der EU einbringen könnte, um für ein klares Verständnis für unsere Schweizer politischen Prozesse zu schaffen:


«Die Schweiz bleibt ein integraler, wertvoller Teil Europas, der sich durch Eigenständigkeit, Freiheit und uneingeschränkte Souveränität auszeichnet. Gestützt auf den demokratischen Willen des Stimmvolks verpflichtet sich der Bundesrat auf eine Partnerschaft auf Augenhöhe: Wir schliessen völkerrechtliche Verträge ab, weisen jedoch jede institutionelle Anbindung zurück. Die direkte Demokratie bleibt unangetastet, und die Gesetzgebungshoheit der Schweiz bleibt fest in den Händen unseres Parlaments, der Kantone und der Kommunen – ohne dynamische Rechtsübernahme oder Unterordnung unter die EU-Kommission.»


Ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Vernetzung, grösstmöglicher Souveränität und sozialer Verantwortung kann nur entstehen, wenn der Wille des Stimmvolks den unumstösslichen Kompass und den bindenden Auftrag für die Landesregierung darstellt, wenn die Schweiz sich zu Europa und zu völkerrechtlichen Verträgen bekennt, aber jegliche institutionelle Anbindung ablehnt, wenn die Hoheit über das Gesetzgebungsverfahren strikt bei den freien Bürgern, dem Parlament und den föderalen Strukturen (Kantone/Kommunen) verbleibt.

Ich selbst politisiere auch im bürgerlichen Lager, war und bin aber stets der Meinung, dass die Schweiz erfolgreich ist, weil Sie, aufgrund Ihres einzigartigen demokratischen Systems, die Probleme auf der kleinstmöglichen Stufe löst. Ich habe die institutionellen Bestandteile des Vertragspakets Schweiz–EU «Bilaterale III» genau studiert. Die vorgesehenen institutionellen Mechanismen führen dazu, dass EU-Recht ohne die Beteiligung demokratisch legitimierter Schweizer Institutionen im Gesetzgebungsverfahren in die Schweizer Rechtsordnung übernommen wird.


Meine Analyse – Innerhalb der «Bilateralen III» wird die Schweiz zur Autokratie der EU.


Ich möchte zum Schluss folgendes Bild zeichnen: Die MITTE will eine geschlossene Zentrumspartei sein. Sie will am «selben Strick mit der Mitte unserer mündigen und souveränen Gesellschaft ziehen». Dies klingt gut, jedoch zieht die Bundeshausfraktion der Mitte-Partei am selben Strick in die entgegengesetzte Richtung!


Respektvoll, Samuel Hochstrasser




Lesehinweise

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Kurzporträt in Stichworten: Samuel Hochstrasser
Samuel Hochstrasser: Initiant der Autokratie-Initiative


Persönliches Profil & Hintergrund

  • Identität: Schweizer Bürger, Vater, Ehemann, Handwerker, Techniker, Fachexperte, Ausbilder und Unternehmer
  • Herkunft: Aufgewachsen in den 80er und 90er Jahren in der Agglomeration Zürich (Kreis 11).
  • Wurzeln: Mutter: Bäuerin aus dem Luzerner Seetal; Vater: Obergärtner aus der Stadt Zürich
  • Haltung: Bürgerlich und progressiv. Ich setze mich für unsere direkte Demokratie ein, die auf der Mündigkeit ihrer Bürger aufbaut.
  • Aber Achtung: Die Schublade, die Sie allenfalls für mich öffnen, ist voraussichtlich zu klein :).


Freizeit & Hobbys

  • Aviation: SIM-Pilot (Muster A320neo und A330neo) sowie Hobby-Pilot (Muster Cessna 172 Skyhawk J-TA).
  • Outdoor: Downhill und Enduro Biker (Cube Stereo Hybrid 160 HPC Actionteam).
  • Interesse: Für Familie und Freunde zu kochen. Philosophische Fragen über unsere Gesellschaft und das Leben zu stellen. Gesellschaftskritische Satire. Differenzierte und lange Podcasts.


Berufliche Expertise & Erfahrung

  • Qualifikationen: Polymechaniker EFZ, Maschinenbautechniker HF
  • Spezialisierung: Product Designer, Projektleiter, Experte für Produktsicherheit und CE-Konformität (Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie), Experte für Sicherheit auf Freizeit- und Sportanlagen (Schweizer Recht und Europäische Normen)
  • Normung: Mitglied und Fachexperte im SNV (Schweizerische Normen-Vereinigung) und CEN (Europäisches Komitee für Normung).
  • Unternehmen: Inhaber von Grillfire GmbH (2018) und Hochstrasser Mechdesign (2012)
  • Internationaler Aufbau: Unternehmensaufbau in der EU (Siebenbürgen): Sc Ferustic Manufacture Srl. und CRATERFLAME Srl.
  • Projekte: Internationale Projektleitungen auf drei Kontinenten mit Budgets von mehreren Millionen Schweizer Franken.
  • Erfahrung Ausland: Mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in China (2009, 2010, 2016) und den USA (2012, 2014).
  • Auszeichnungen: Gewinner diverser Product Design Awards (2012, 2013, 2021)
  • Geistiges Eigentum: Inhaber diverser Patente und Markenrechte


Grundsätze des Handelns

  • Manchmal ist das Sozialste, was man tun kann, Nein zu sagen.
  • Löse nicht das Problem, das jemand anders lösen muss. Bittet er um Hilfe, hilf ihm, es selbst zu tun.
  • Entscheide dich auf der besten verfügbaren Faktenbasis zum aktuellen Zeitpunkt. Ob der Entscheid richtig war, kann nur die Zukunft zeigen.
  • Informationen ohne Kontext verlieren ihren Wert.
  • Ein Gutmensch ist nicht gleich ein guter Mensch.
  • Demütig zu sein ist wichtig, aber nicht mit Unterwerfung zu verwechseln.


Führung und Verantwortung

  • Sei geduldig und höre zu. Als Letzter sprechen zu dürfen ist ein Privileg.
  • Erinnere dich stets daran, dass Verhandlungen nicht emotional, sondern interessengeleitet geführt werden sollen.
  • Alles hat eine emotionale und eine sachliche Ebene. Man kann vom Gleichen sprechen und das Gleiche meinen und trotzdem etwas anderes wollen.


Gesellschaftliche Beobachtungen

  • Jeder, der Schutz bekommt und keinen braucht, verhindert, dass jemand Schutz bekommt, der ihn braucht.
  • Menschen müssen Fehler machen dürfen, um aus ihnen zu lernen. Es besteht heute das Risiko, ohne Risiko aufzuwachsen.
  • Die Maxime ist, sein Potenzial unter den Umständen, in denen man lebt, auszuschöpfen. Erfolg ist mehr als das Resultat.
  • Empöre dich nicht nur – unternimm auch etwas dagegen.


Politische Grundsätze

  • Wir sind mündige Bürger und organisieren unseren Staat von unten nach oben.
  • Progressiv sein heisst, auf die Mündigkeit des Bürgers zu setzen.
  • Wir leben in einer Schweiz, in der «Staatsdiener» zu «Beamten» geworden sind. Etwas nur zu verwalten führt zwangsläufig zu mehr Regulation.
  • Absolute Sicherheit wird es nie geben. Sicherheit ist ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess zwischen Freiheit und Schutz.


Grafik «Bilaterale III»: Institutionelle Mechanismen und Phasen der Gesetzgebung auf einen Blick

Das Studium der zahlreichen Dokumente und die Lektüre der umfangreichen Texte zum Vertragspaket Schweiz-EU ist ausserordentlich aufwändig; daher habe ich mich entschlossen, die institutionellen Mechanismen und die Phasen des Rechtsakts EU-Schweiz in einer eigens erarbeiteten Tabelle sachlich und verständlich darzustellen.

Bitte konsultieren Sie die grafische Übersicht zum Rechtsakt, welche die beteiligten Institutionen der EU und der Schweiz gegliedert nach Phasen aufschlüsselt.



Bildnachweis: Titelbild ChatGPT, Porträtbild zvg

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