Zwei Kantone, zwei Welten: Wie unterschiedlich das Wallis (Crans-Montana) und Solothurn (Spitäler) mit dem Verdacht der Befangenheit umgehen

In Solothurn beantragt die Staatsanwaltschaft selbst einen ausserkantonalen Ermittler; im Wallis wird ein solcher von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Dies zeigt fundamentale Unterschiede in der politischen Kultur und Justizpraxis bei der Bewältigung zweier Fälle, die grosse Aufmerksamkeit öffentlicher Natur mit sich bringen. Im Kanton Solothurn der Fall der Solothurner Spitäler, die wegen finanzieller Unregelmässigkeiten kantonal und national in den Negativ-Schlagzeilen sind. Im Wallis der Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana, der sogar international Negativ-Schlagzeilen am laufenden Bande produziert.


Wenn staatliche Institutionen, prominente Politiker oder das öffentliche Interesse ins Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen rücken, steht die Glaubwürdigkeit der gesamten Justiz auf dem Prüfstand. Der Umgang mit der Frage, ob kantonale Strafverfolger unbefangen und unabhängig ermitteln können, offenbart in der Schweiz derzeit eine tiefe Kluft.

Während die Staatsanwaltschaft im Kanton Solothurn beim Skandal um die Solothurner Spitäler-AG (SOH) proaktiv die Flucht nach vorn antritt und die Staatsanwaltschaft Solothurn selbst eine ausserkantonale Führung beim Regierungsrat beantragt hat, schlägt die Walliser Justizleitung bei der Aufarbeitung der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana einen völlig entgegengesetzten Kurs ein, wie man im Solothurner Tagblatt und anderen Medien erfährt. Unter Federführung der umstrittenen Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud wird sich mit Händen und Füssen gegen einen außerordentlichen Staatsanwalt gewehrt, der nicht mit den Prominenzen im Kanton so stark verbandelt ist.

Pilloud sorgte notabene – unter anderem – für Schlagzeilen, nachdem sie auf einen Anlass einer Weinzunft gehen wollte, bei dem der Gemeindepräsident von Crans-Montana ebenfalls als Prominenz vertreten war.  Die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud und der Crans-Montana-Gemeindepräsident Nicolas Féraud sind gemeinsam Mitglied in der Weinzunft «Ordre de la Channe». Die Ermittelnde zusammen mit einer Person, gegen die sie eigentlich ermitteln müsste. Fingerspitzengefühl? Journalist Lukas Hässig schrieb dazu: «Warum hat Pilloud derart Mühe, hart und ohne Schonung gegen die Walliser Elite zu ermitteln? Weil sie selbst zu dieser zählt

Die Generalstaatsanwältin wollte gegenüber Walliser Zeitung nicht beantworten, ob ihr Mann, prominenter Weinhändler im Unterwallis, die Moretti-Betriebe belieferte. Stephane Ganzer, der als Staatsrat auf Korsika war und in der Association Crans-Montana in der Spitze ist, wollte Fragen von Walliser Zeitung nicht beantworten, ob er Moretti kenne, obwohl er sonst durchaus auskunftfreudig ist.


Die Solothurner Reissleine: Radikale Transparenz als Schutzschild

Im Kanton Solothurn brennt die Luft, seitdem lange hinausgezögerte Prüfberichte schwere finanzielle Verfehlungen und systematische Formfehler bei der staatseigenen Solothurner Spitäler AG ans Licht gebracht haben. Als Reaktion auf gleich 6 neu-eingegangene Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs fackelte die kantonale Staatsanwaltschaft nicht lange. Der Oberstaatsanwalt beantragte umgehend beim Regierungsrat, eine ausserordentliche Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt aus einem anderen Kanton einzusetzen.

Die Begründung der Behörde ist ein Lehrstück in moderner Krisenkommunikation: Man wolle jeden Anschein von Befangenheit im Keim ersticken. Da das Spitalunternehmen zu 100 Prozent dem Kanton gehört und die Politik eng mit der Führung verflochten war, erkennt die Solothurner Justiz die systemische Nähe als Gefahr für das Vertrauen der Bürger.

Ein externer Staatsanwalt soll nun völlig autonom über Verfahrenseröffnungen und Beweisaufnahmen entscheiden.


Hier gilt das Prinzip: Maximale Distanz sichert maximale Glaubwürdigkeit.


Das Walliser Bollwerk: Beharren auf eigener Zuständigkeit

Schnitt ins Wallis, wo die juristische Aufarbeitung des Bar-Brandes in Crans-Montana mit über 40 Todesopfern und über 100 Verletzten bis heute die Gemüter im In- und Ausland erhitzt. Hier forderten Opferanwälte und die Öffentlichkeit angesichts der immensen nationalen und internationalen Tragweite sowie zahlreicher eklatanter Ermittlungsfehler nachdrücklich den Einsatz eines ausserkantonalen Staatsanwalts.

Doch die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud und das Büro der Staatsanwaltschaft blockten die Anträge entschieden ab. Sowas sei nicht nötig, sie hätten alles im Griff.


Oder in Amtsdeutsch: Die offizielle Walliser Haltung lautet, dass es «weder objektive noch rechtliche Gründe» gebe, die Verfahren aus der Hand zu geben.


Das Vertrauen in die eigene Unabhängigkeit sei so gross, dass man die immense Aufgabe stattdessen mit einem intern aufgestockten Ermittlungsgruppe aus mehreren Staatsanwältinnen bewältigen wolle.

Doch selbst, als das Walliser Kantonsgericht im April entsprechende Ausstandsbegehren abwies, weil keine gravierenden Pflichtverletzungen festgestellt wurden, blieb in der Öffentlichkeit ein schaler Beigeschmack zurück.

Die Kritik an einer vermeintlich zu engen Verflechtung von Justiz, Kantons- und Lokalpolitik sowie Beschuldigten im Bergkanton reisst nicht ab. Und anstatt durch Zustimmen zu einem externen, ausserkantonalen Staatsanwalt der Kritik Einhalt zu gebieten übt die Generalstaatsanwältin Kritik an Boulevardmedien, die es sich erlauben, über ihre Frisur zu schreiben.


Systemische Nähe

Die unterschiedlichen Strategien werfen ein Schlaglicht auf das Dilemma bei der Bewältigung von Ereignissen, die so grosse Tragweite haben, dass sie im Fokus der Öffentlichkeit stehen.


Im Wallis wurde seitens der Staatsanwaltschaft gemauert, man will keine von ausserhalb im Kanton haben. In Solothurn beantragt die Staatsanwaltschaft selbst, nicht Opferanwälte, den Einsatz eines ausserkantonalen Experten, der unbefangen ist.


Solothurn zeigt, dass der blosse «Anschein» in einer sensiblen Demokratie schwerer wiegen kann als formale Zuständigkeiten.

Indem die Solothurner Justiz die Kontrolle freiwillig abgibt, schützt sie sich vor dem späteren Vorwurf der Vetternwirtschaft.

Das Wallis hingegen setzt auf Konfrontation und das Vertrauen in die eigene Professionalität – ein riskanter Weg, der die Justiz bei jedem weiteren Verfahrensschritt unter Rechtfertigungszwang stellt.


Ungeachtet der Auffassung, die man hat, ob die Staatsanwaltschaft Wallis sich professionell und korrekt verhält, oder nicht: Entscheidend ist nicht allein, ob ein Staatsanwalt tatsächlich unabhängig ist. Entscheidend ist auch, ob die Institution den Eindruck dieser Unabhängigkeit gegenüber Opfern, Beschuldigten und Öffentlichkeit glaubhaft vermitteln kann.


Genau hier unterscheiden sich die beiden Fälle fundamental: Solothurn behandelt bereits den möglichen Anschein eines Interessenkonflikts als institutionelles Problem. Das Wallis hält dagegen an der eigenen Zuständigkeit fest und verweist auf die fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen ausserkantonalen Staatsanwalt.

Die Walliser Staatsanwaltschaft kann argumentieren, dass sie sich nicht von medialem Druck leiten lassen darf. Das ist ein legitimes rechtsstaatliches Argument. Die Gegenfrage lautet jedoch, ob institutionelle Unabhängigkeit allein genügt – oder ob bei einem Verfahren dieser Tragweite zusätzlich alles vermieden werden muss, was bei Opfern, Beschuldigten und Öffentlichkeit den Eindruck einer möglichen Nähe entstehen lässt. Abgesehen davon, dass die Fehler der Staatsanwaltschaft Wallis inzwischen in Breite und Länge so stark in den Medien belegt sind, dass man hier nicht mehr allein von (ungerechtfertigtem) medialem Druck sprechen kann.


Der Beitrag erschien zuerst in der Walliser Zeitung und im Solothurner Tagblatt.


Kurzporträt Remo Massat

Remo Massat schreibt für verschiedene Publikationen, darunter Walliser Zeitung, Rhätische Zeitung sowie neu auch Solothurner Tagblatt.


Bildnachweis: Justizia zvg

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