SICHTWEISENSCHWEIZ.CH ist gemäss Autor Elias Vogt – zugleich Präsident des Verbands «Freie Landschaft Schweiz» – die erste Redaktion, welche die neue, komplette Argumentation für die Waldschutz-Initiative und Gemeindeschutz-Initiative veröffentlicht. Die Befürworter beider Initiativen werden diesen «roten Faden» in der künftigen Argumentation bis zur Volksabstimmung verwenden.
In rund zwei Jahren stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei wegweisende Vorlagen ab: Über die Waldschutz-Initiative und über die Gemeindeschutz-Initiative. Es geht dabei um den geplanten Neubau von über 1‘000 grossen Windkraftwerken, die in der Schweizer Landschaft vorgesehen sind.
Bedrohte Wälder schützen
Unter dem Vorwand des Klimaschutzes sollen derzeit für zahlreiche Windturbinen Wälder grossflächig gerodet werden. Allein im Kanton Zürich sind rund 100 Windturbinen geplant, fast alle davon mitten in wertvollen Wäldern. Pro Windturbine müsste ein Fussballfeld Wald abgeholzt werden, um die riesigen Komponenten zu transportieren und anschliessend zu montieren. Heutige Windturbinen sind bis zu 250m hoch, das ist höher als jedes andere Gebäude in der Schweiz. Die Waldschutz-Initiative möchte Waldrodungen für Windkraftanlagen untersagen, um den Wald und den Waldrand in der Schweiz zu schützen.
Direkte Demokratie sichern
Um den Bau von Windkraftanlagen auch gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchzusetzen, haben mehrere Kantone in den letzten Monaten beschlossen, das Mitspracherecht der Bevölkerung abzuschaffen. Unter dem Deckmantel der „Verfahrensbeschleunigung“ sind die betroffenen Gemeinden zum Schweigen gebracht worden. Die Gemeindeschutz-Initiative möchte, dass weiterhin alle betroffenen Gemeinden über Windkraftanlagen abstimmen können. Wenn eine Gemeinde einen Windpark will, soll sie Ja sagen dürfen. Wenn sie ihn nicht möchte, hat sie das Recht, ihn abzulehnen. Abstimmungen sollen möglichst früh im Planungsprozess stattfinden und damit rechtzeitig Klarheit schaffen.
«Die Erklärung ist einfach: Nicht etwa der Wind hat zugenommen, sondern seit 2008 gibt es extrem hohe Subventionen, welche den Bau von Windturbinen für Stromkonzerne lukrativ machen.»
Elias Vogt
150 Jahre Waldschutz aufgeben?
Die Anliegen zum Schutz der Demokratie und des Waldes sind in der Schweiz eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Seit 1872 gilt das Waldschutz-Gesetz, welches Rodungen grundsätzlich verbietet. Dieses Gesetz war das erste Naturschutzgesetz in der Schweiz überhaupt. Es sorgte dafür, dass die Ressource Wald nicht übernutzt wurde.

Windturbinen im Wald erschlagen besonders viele Vögel, Fledermäuse und Insekten, weil die Rotorblätter mit bis zu 400 km/h durch den Wald jagen und alles vernichten, was sich ihnen in den Weg stellt. Windturbinen in Wäldern ist ein Verbrechen an der Natur!
Mitspracherecht in den Gemeinden sicherstellen
Das Mitspracherecht der Gemeinden war bislang ebenfalls landesweit eine Selbstverständlichkeit. In allen Kantonen, mit Ausnahme der Kantone Solothurn, Neuenburg und Freiburg, war es bisher gesetzlich festgelegt, dass die Standortgemeinden über Windparks abstimmen. Sogar in den drei Ausnahme-Kantonen haben die Gemeinden oder der Kanton jeweils Wege gefunden, um die Bevölkerung konsultativ oder indirekt über einen Windpark abstimmen zu lassen. Doch dieses Mitspracherecht ist vielen Stromkonzernen eine zu grosse Hürde. In zahlreichen Kantonen haben sie es geschafft, dass das Mitspracherecht der Bevölkerung kürzlich gestrichen wurde. In Schaffhausen, Luzern und St. Gallen hat die Bevölkerung nichts mehr zu entscheiden. Im Kanton Zürich hat der Baudirektor vor kurzem gesagt, er halte das Mitspracherecht der Bevölkerung für „demokratiepolitisch fragwürdig“.
Wenig Wind, viel Subventionen
Wie kommt es dazu, dass in der Schweiz überhaupt 1‘000 Windturbinen geplant werden, wenn es doch in der Schweiz viel weniger Wind gibt als an Küstengebieten? Wie kommt es, dass es in der Schweiz nur eine einzige Windmühle gab, jetzt aber soll der Wind plötzlich ausreichend sein, um 1‘000 Windturbinen in unserer Landschaft zu errichten? Die Erklärung ist einfach: Nicht etwa der Wind hat zugenommen, sondern seit 2008 gibt es extrem hohe Subventionen, welche den Bau von Windturbinen für Stromkonzerne lukrativ machen.
Milliarden-Subventionen für reiche Stromkonzerne
Wenn ein Stromkonzern eine Windkraftanlage realisieren möchte, muss er dafür rund 10 Millionen Franken in die Hand nehmen. Zwischen 2008 und 2022 wurden sogenannte „Vergütungs-Zusagen“ vom Bund vergeben, welche den Betreibern von Windkraftanlagen dann über eine Laufzeit von 20 Jahren Einnahmen in der Höhe von rund 25 Millionen Franken garantieren. Der garantierte Gewinn beträgt also 150%. Diese Subventionen bezahlen wir alle über unsere Stromrechnung, nämlich mit einem Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde. Ein Betreiber eines Windparks mit 20 Windturbinen muss also 200 Millionen Franken investieren, erhält dafür aber 500 Millionen Franken innert 20 Jahren. Das sind 300 Millionen Franken garantierter Gewinn. Dabei erwirtschaften die Stromkonzerne bereits Milliarden mit dem Stromhandel, ohne dabei die Konsumenten zu beteiligen.
Lukratives Geschäft im grünen Mantel
Seit 2022 gibt es keine „Vergütungs-Zusagen“ mehr, dafür einmalige „Investitions-Beiträge“. Der Bund zahlt, aus dem gleichen Topf wie die „Vergütungs-Zusagen“, zukünftig 60% der Investitionen. Das sind pro Windturbine „nur“ noch 6 Millionen Franken. Der Betreiber darf aber dann den Strom frei am Markt verkaufen und sämtliche Einnahmen behalten. Damit lassen sich viele weitere Millionen Franken erwirtschaften, womit dem Betreiber immer noch ein riesiger Gewinn bleibt.
Die Bundessubventionen muss der Betreiber nie wieder zurückbezahlen. Es ist sozusagen eine kostenlose Spende vom Schweizer Staat, finanziert über Zwangsabgaben durch das Volk. Das ist der einzige Grund, weshalb in der Schweiz überhaupt über Windkraftanlagen gesprochen wird. Grosse Stromkonzerne und Investoren wollen damit Gewinne erzielen, und können sich dazu noch einen „grünen Mantel“ anziehen.
Beitrag zur Stromversorgung ist vernachlässigbar
Windkraftanlagen können in der Schweiz keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung beitragen. Derzeit beträgt der Schweizer Stromverbrauch im Jahr rund 60‘000 GWh. Im kälteren Winterhalbjahr von Oktober bis März sind es 40‘000 GWh. Durch die Digitalisierung, die Elektrifizierung des Verkehrs, durch den Zubau von Wärmepumpen und den Neubau von Rechenzentren steigt der Stromverbrauch auf jährlich wohl 100‘000 GWh, davon 60‘000 GWh im Winterhalbjahr. Es fehlen also alleine im Winterhalbjahr künftig 20‘000 GWh. Durch den Wegfall der Atomkraftwerke bis im Jahr 2040 fehlen im Winterhalbjahr nochmals zusätzliche 12‘000 GWh. Es braucht also schleunigst 32‘000 GWh im Winterhalbjahr, damit wir unseren Stromverbrauch decken können. Windkraftanlagen produzieren in der Schweiz aber im Winterhalbjahr nur ca. 3 GWh pro Anlage, maximal 4 GWh.
Das heisst: Um den Bedarf zu decken, müsste man in der Schweiz fast 10‘000 Windturbinen errichten.
Windkraft ist ein Tropfen auf den heissen Stein
Ein maximaler Zubau von 400 Windturbinen in der Schweiz bis 2040 kann als technisch und gesellschaftlich realistisch betrachtet werden. Selbst wenn man diesen Ausbau umsetzen würde, käme man auf gerade einmal 1‘400 GWh Stromproduktion im Winterhalbjahr. Das ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Vergleicht man das Potential der Windenergie in der Schweiz mit der Solarkraft, so wird die geringe Bedeutung der Windkraft noch deutlicher. 2024 sind viele Solaranlagen auf Hausdächern installiert worden. Allein die 2024 zugebauten Solardächer produzieren über das ganze Jahr 3‘000 GWh, davon im Winterhalbjahr ein Viertel, also 750 GWh. Die Rechnung ist simpel: Innerhalb von zwei Jahren werden in der Schweiz so viele Solaranlagen gebaut, um das gesamte Windenergie-Potential im Winterhalbjahr in der Schweiz zu übertreffen. Das Potential der Windkraft ist also vernachlässigbar.
«Windkraft produziert zufälligen Flatterstrom. Windturbinen kann man nur abschalten, aber nicht einschalten, wenn man sie brauchen würde.»
Elias Vogt
Solarenergie ist viel bedeutender als Windkraft
Mit Solaranlagen auf Hausdächern werden keine Bäume gefällt, keine Volksrechte missachtet, keine Vögel erschlagen und kein Lärm und Schattenwurf produziert. Dazu kommt, dass die Solaranlagen im Sommerhalbjahr drei Mal so viel wie im Winter produzieren: Dieser gewaltige Überschuss lässt sich mit Wasserstoff-Batterien speichern und im Winter wieder nutzen. Der Strom wird vor Ort verbraucht und die Bevölkerung wird unabhängiger vom Stromnetz. Die Solarenergie hat zwar einen geringen Wirkungsgrad, aber mit über 100‘000 GWh pro Jahr ein gewaltiges Potential. Es sind also ausreichende Alternativen vorhanden, um auf schädliche Windkraftwerke im Wald zu verzichten – und um beim Bau von Windkraftanlagen das Mitspracherecht der Bevölkerung zu respektieren.
Unsicherer Flatterstrom
Windkraft produziert zufälligen Flatterstrom. Windturbinen kann man nur abschalten, aber nicht einschalten, wenn man sie brauchen würde. Die Effizienz der Windkraftanlagen beträgt in der Schweiz im Durchschnitt weniger als 20%. Der Strom kann nicht lokal gespeichert werden. Die oft gehörte Behauptung, Windkraftanlagen könnten Tausende Haushalte versorgen, ist deshalb falsch. Wenn es keinen Wind hat, gibt es keinen Strom aus Windenergie. Dann müssen andere Kraftwerke einspringen. Windkraftwerke sind sogar überflüssig, weil es für ihren Ersatz eine zweite Infrastruktur braucht.
Ungelöste Entsorgung, langfristig zerstörter Wald
Wie die Situation in Deutschland zeigt, ist der Rückbau von Windturbinen ungelöst. Vor allem die Rotorblätter (aus verleimter Glasfaser und Plastik) können nicht recycliert werden, sondern müssen derzeit geschreddert und in Müllanlagen verbrannt werden. Die 2‘500 Tonnen schweren Betonsockel pro Turbine bleiben für immer im Boden. In Wäldern wird dort dann kein grosser Baum mehr wachsen können. Dazu kommt, dass die riesigen Flächen an Waldböden, welche beim Bau und Rückbau durch die schweren Baumaschinen verdichtet werden, während über 100 Jahren weniger fruchtbar sind.
Schweizer Werte pflegen und bewahren
Die enormen Schäden, welche durch Windkraftanlagen bei Anwohnerinnen und Anwohnern, an der Natur und an der Landschaft entstehen würden, stehen in keinem Verhältnis zum geringen Nutzen. Die Schutzinitiativen für den Schweizer Wald und das Mitspracherecht der Gemeinden möchten den bewährten Naturschutz und die erprobte direkte Demokratie auch nach 150 Jahren weiter sichern. Es gilt, wichtige Pfeiler der Schweiz vor der Gier der Stromkonzerne zu schützen: Nämlich eine intakte Landschaft, eine vielfältige Biodiversität und unsere weltweit einzigarte Demokratie!
Sie wünschen zur Windkraft unterschiedliche Sichtweisen? Lesen Sie «Völlig durch den Wind» auf SICHTWEISENSCHWEIZ.CH.
Kurzporträt Elias Vogt

Kurzporträt Freie Landschaft Schweiz


Bildnachweis: Titelbild Windpark Gersbach im Schwarzwald (D), 2023 im Bau. Bild Waldschutz: Schneise beim Windpark in Tramelan (BE), derzeit im Bau.
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