Verstehen, wie wir wurden, was wir sind: Plädoyer für eine weder überhöhte noch einseitige Schweizer Geschichte

1848? Ein Parfum? Henry Dunant? Nie gehört. Tagsatzung? Keine Ahnung. Ulrich Wille? Vielleicht ein Forscher oder etwa der Gründer der Migros? Die Schweizer Geschichtskenntnisse unserer Jugendlichen sind erschreckend schwach.

Das dürfte zwei entscheidende Gründe haben. Zum einen hat die Geschichte allgemein im Bildungskanon unserer Schulen in den letzten drei Jahrzehnten nicht nur an Bedeutung markant verloren, sondern verschwindet nun im Lehrplan 21 als eigenständiges Schulfach ganz. Sie geht, zusammen mit Geografie und politischer Bildung, im Sammelfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften» auf und es obliegt weitgehend der einzelnen Lehrperson und ihren Vorlieben, wie weit sie innerhalb dieses Sammelfachs Geschichte unterrichten will oder nicht. Und zum andern wird heute die Schweizer Geschichte im Besonderen in den Schulen nur noch am Rande oder oftmals gar nicht mehr gelehrt. Kein Wunder, wenn das Fach selbst an einigen Schweizer Universitäten abgeschafft wurde. Woran mag das liegen?


Um diese Frage zu beantworten, bedarf es eines Blicks zurück: Die Schweizer Geschichte wurde jahrzehntelang, ja bis fast gegen Ende des Kalten Krieges überwiegend als eine mythisch überhöhte Geschichte vermittelt.


Ihr Bild war geprägt von Vorstellungen, die weniger mit «objektiver» Geschichte als vielmehr mit Geschichtsmythen zu tun hatten, die in Wilhelm Tell, im Rütlischwur und in den heroischen Schlachten von Morgarten, Sempach und Näfels den Anfang eines Freiheitskampfes einfacher Bauern gegen die bösen Habsburger sahen. Und dies, obwohl wir längst wissen, dass die Urschweizer Befreiungsgeschichte eine Konstruktion späterer Jahrhunderte ist.

Aber die von Mythen geprägte Schweizer Geschichte besass eine doppelte pädagogische Funktion: Sie sollte in erster Linie der Identitätsfindung und der patriotischen Erziehung der jungen Menschen dienen.


An dieser staatspolitischen Mission der Schweizer Geschichte setzte nach 1968 vor allem aus dem linken Spektrum die Kritik ein. Der Geschichtsunterricht habe nicht nationale Themen aufzugreifen, sondern sich internationalen und kulturgeschichtlichen Perspektiven zu öffnen, hiess es.


Die Behandlung nationaler Themen könnte ja patriotische Sichtweisen beflügeln, was tunlichst zu vermeiden sei. Und wenn schon Schweizer Geschichte, dann sollten vor allem die negativen Aspekte, etwa die Verstrickung von Schweizern in den Sklavenhandel oder die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg oder gar das Problem der nachrichtenlosen Vermögen, vermittelt werden. Man erinnerte dabei gerne an den zum «Standardwerk» hochstilisierten, nicht unumstrittenen Bergier-Bericht.

«Beides,
Überhöhung ins Heldische und Entmythologisierung,
kann zur Geschichtsverzerrung führen.»

Prof. Dr. Mario Andreotti

Bei allen Bedenken gegen eine mythisch überhöhte Gründungsgeschichte der Schweiz und bei aller Kritik an einer Darstellung, die weniger Ruhmreiches, wie etwa den Sonderbundskrieg oder die tragischen Ereignisse von 1932 in der «Blutnacht von Genf», als Schweizer Soldaten in eine antifaschistische Demonstration schossen, ausgeklammert hat: Die Kenntnis der Geschichte unseres Landes ist unumgänglich, wollen wir verstehen, wie wir wurden, was wir sind.

Dabei kann es nicht mehr, wie noch weit bis in die 1980er Jahre hinein, darum gehen, die Schweiz als «Sonderfall», losgelöst von ihren internationalen Verflechtungen zu behandeln. Auch nicht darum, aus der Schweizer Geschichte eine Art «Gebrauchsgeschichte» zu machen, um eigene politische oder gesellschaftliche Positionen historisch zu legitimieren. Das gilt sowohl für jene, die aus der Geschichte unseres Landes eine heldisch verbrämte Geschichte gemacht haben, als auch für jene neue Generation von Historikern, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, die Schweizer Geschichte zu entmythologisieren. Beides, Überhöhung ins Heldische und Entmythologisierung, kann zur Geschichtsverzerrung führen.


Geraten geschichtliche Kenntnisse, vor allem die grundlegende Tatsache, dass das Wissen um die Vergangenheit Teil unserer Kultur ist, in der heutigen Generation mehr und mehr in Vergessenheit, droht eine weitverbreitete historische Amnesie.


Dabei hält die Geschichte, wie kaum ein anderes Fach, letztlich Antworten auf die eine grosse Frage bereit: Wie sind wir zu dem geworden, was wir sind?

Eine Frage, die gerade für unseren modernen Bundesstaat von grundlegend demokratischer Bedeutung ist: Wie kam es, dass aus einem losen Staatenbund mit verschiedenen Sprachen, Bräuchen und Konfessionen mitten im europäischen Revolutionsgewitter ein Bundesstaat mit nationalem Selbstbewusstsein entstehen konnte? Und was bedeutet dieser Wandel von der alten Eidgenossenschaft aus 22 souveränen Kantonen zur modernen Schweiz für uns heute?

Die Bundesverfassung von 1848 – wir feierten am 12. September 2023 das 175-jährige Bestehen – war Kompromiss und genialer Wurf zugleich. Kompromiss insofern, als sie einen Ausgleich zwischen dem helvetischen Einheitsstaat von 1798 und dem lockeren Staatenbund von 1815 darstellte. Dieser Ausgleich zwischen Zentralismus und Föderalismus, der sich, nach amerikanischem Vorbild, bis heute im Zweikammersystem von National- und Ständerat erhalten hat, war für die geografisch, sprachlich, konfessionell und geschichtlich so unterschiedliche Eidgenossenschaft die einzig richtige Lösung, auch wenn fortan der Grundsatz galt, wonach Bundesrecht Kantonsrecht bricht. Dass es sogar gelungen war, die im Sonderbundskrieg von 1847 unterlegenen katholisch-konservativen Kantone in die Beratungen der Verfassung miteinzubeziehen, war dem Einfluss gemässigter liberaler Männer zu verdanken. Die Revisionskommission der Tagsatzung benötigte ganze 51 Tage, vom Februar bis April, um die neue Verfassung auszuarbeiten.


Die Bundesordnung von 1848 war aber nicht nur ein Kompromiss, sondern auch ein genialer Wurf.


Die Schweiz war 1848 das einzige Staatswesen in Europa, das eine freiheitliche Verfassung besass, in welchem die liberale Revolution der 1848er Jahre dauernden Erfolg hatte. Denn was in der Schweiz nach dem kurzen Sonderbundskrieg mit der Arbeit an einer neuen Verfassung auf bestem Weg war, das steckte in den umliegenden Ländern, in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, noch in den Kinderschuhen, und das obwohl unsere badischen Nachbarn vor 175 Jahren auch für die Demokratie kämpften.

Die für die Bürger wichtigste Leistung des neuen Bundesstaates war die Gewährung der persönlichen und der politischen Freiheitsrechte, auch wenn bis 1874 noch Einschränkungen in Bezug auf die freie Religionsausübung und das freie Niederlassungsrecht bestanden. Dazu kam die Einführung einer demokratischen Grundordnung, zunächst in der Form der repräsentativen Demokratie, die nur durch die Verfassungsinitiative durchbrochen wurde. Unter dem starken Einfluss der Demokratischen Partei wandelte sich die repräsentative Demokratie in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts in eine halbdirekte Demokratie, wie wir sie heute noch haben: Das Volk wählt einerseits seine Vertreter ins Parlament und kann anderseits mit der Volksinitiative Verfassungsänderungen vorschlagen und sich mit dem Gesetzesreferendum gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz aussprechen. Freilich blieben die Frauen von 1848 bis 1971 auf Bundesebene aus dem politischen Leben ausgeschlossen.

Die Bundesverfassung von 1848, die nach und nach an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst wurde und die seit 1999 in der dritten Fassung vorliegt, ist das Fundament einer stabilen Demokratie, auf die wir zu Recht stolz sein dürfen, die uns aber auch verpflichtet, zu ihr Sorge zu tragen – heute etwa angesichts der Gefahren, die von autokratischen Regimes ausgehen, aber auch durch die Fragwürdigkeit des neuen Vertragspakets mit der EU, das selbst vom Bundesrat euphemistisch als «Bilaterale III» etikettiert wird, obwohl es sich um einen Systemwandel handelt. Dazu braucht es allerdings ein vertieftes historisches Wissen. Dazu gesellen sich weitere Probleme wie die Zuwanderung, die bis heute ungelöst ist. Dazu braucht es allerdings ein vertieftes historisches Wissen.


Denn nur wer die Vergangenheit und die Institutionen unseres Landes kennt, ist fähig, auf die brennenden Fragen, die dieses Land beschäftigen, zu antworten.


Hinweis der Redaktion: Beim Artikel handelt es sich um eine am 19. September 2026 aktualisierte Version.


Buchempfehlungen
Moderne Autorinnen und Autoren haben vor dem Hintergrund des geistigen und sozialen Wandels im 20./21. Jh. neue literarische Formen und Techniken entwickelt. Andreottis Standardwerk beschreibt diese Neuerungen anhand vieler Textbeispiele von der modernen Erzählprosa und Lyrik bis zur experimentellen Literatur. Seine leserfreundliche Anlage soll Studierenden, Lehrenden, Literaturfreunden, aber auch Autorinnen und Autoren den Einstieg in moderne Texte erleichtern. Die 6. Auflage ist völlig aktualisiert und wurde durch zusätzliche Kapitel zu Erzähltechnik und Sprache erweitert.

Mehr zum Standardwerk von Mario Andreotti: Die Struktur der modernen Literatur. Neue Formen und Techniken des Schreibens. Verlag UTB.

«Ich habe in diesem Buch mehr gefunden, als ich gesucht habe. Mein Eindruck: ein Buch von unendlicher Brauchbarkeit.» Martin Walser


Der Band vereinigt eine Auswahl von Beiträgen zu den Themen Sprache, Schule und Bildung, die zunächst im St. Galler Tagblatt, danach in den Titeln der CH Media erschienen sind. Schon der Titel «Eine Kultur schafft sich ab» macht deutlich, dass sich in Sprache, Schule und Bildung spätestens seit den 1990er-Jahren ein kultureller Verlust abzeichnet. Die Sprache, vielen ihrer Benützer heute so gleichgültig wie nur weniges sonst, wird fortwährend beschädigt, ohne dass dies noch besonders auffiele oder irgendwelche Folgen hätte. Dabei ist sie unser wichtigstes Werkzeug, bildet sie die Grundlage unserer kulturellen Identität. Ähnlich steht es um die gegenwärtige Schulreform, die nicht nur Reform, sondern Umbau unseres ganzen Bildungswesens im Rahmen der Digitalisierung ist: Schule und Hochschule leisten nicht mehr Bildung um des Menschen willen, sondern stehen zunehmend unter dem Diktat der Ökonomie, so dass der Markt vorgibt, welches Wissen relevant sein soll.

Mehr zum Buch von Mario Andreotti: Eine Kultur schafft sich ab. Über den kulturellen Verlust in Sprache, Schule und Bildung. Beiträge zu Schule und Bildung. FormatOst. Verlagshuus Herisau.


Bildnachweis: Titelbild Sozialarchiv Zürich, Porträtbild Carmen Wueest, Verlagshuus, Herisau


One Response

  1. Ein Plädoyer für eine differenzierte Schweizer Geschichte ist grundsätzlich zu begrüssen.
    Gerade deshalb erstaunt es, dass der Beitrag ohne Quellen auskommt und mehrere überprüfbare Sachfehler enthält:

    1. Das 175-jährige Bestehen der Bundesverfassung wurde am 12. September 2023 gefeiert, nicht 2025.
    Quelle: https://www.ejpd.admin.ch/de/die-verfassung-von-1848-ein-meilenstein-der-schweizer-geschichte
    2. Österreich-Ungarn existierte 1848 noch nicht. Die Doppelmonarchie entstand erst durch den Ausgleich von 1867.
    Quelle: https://www.habsburger.net/de/ereignisse/ausgleich-mit-ungarn-1867
    3. Die allgemeine Glaubensfreiheit folgte nicht 1866, sondern mit der Bundesverfassung von 1874. 1866 wurde insbesondere die Niederlassungsfreiheit jüdischer Schweizer erweitert.
    Quelle: https://blog.nationalmuseum.ch/2023/03/religionsfreiheit-ein-fremder-gast-in-unseren-taelern/
    4. Die Schweiz war 1848 nicht das einzige europäische Staatswesen mit einer freiheitlichen Verfassung. Belgien besass bereits seit 1831 eine liberale Verfassung mit Gewaltenteilung und grundlegenden Freiheitsrechten.
    Quelle: https://www.belgium.be/en/about_belgium/country/history/belgium_from_1830/foundation_and_growth/first_unitary_constitution
    5. Geschichte ist im Lehrplan 21 zwar Teil des Fachbereichs RZG, kann aber nicht einfach nach persönlicher Vorliebe weggelassen werden. Verbindlich vorgesehen sind unter anderem Ursprungsmythen, Helvetik, Bundesstaat, Weltkriege, Landesstreik und Frauenstimmrecht.
    Quelle: https://zh.lehrplan.ch/index.php?code=a%7C6%7C4%7C5%7C0%7C1

    Weitere Aussagen werden nicht belegt: die angeblich «erschreckend schwachen» Kenntnisse der Jugendlichen, der markante Bedeutungsverlust während dreier Jahrzehnte, die Verdrängung nationaler Geschichte durch «das linke Spektrum» und die Abschaffung des Faches an «einigen Universitäten».

    Gerade darin liegt das grundlegende Problem: Ein Autor, der vor Geschichtsverzerrung warnt, arbeitet selbst mit unbelegten Verallgemeinerungen, unbestimmten Akteuren und mehreren überprüfbaren Sachfehlern.

    Antwort des Autors auf den kritischen Kommentar von Simon Sarasin

    Sehr geehrter Herr Sarasin

    Ich kann Sie beruhigen: Sie behalten in der Mehrzahl der Kritikpunkte, die Sie in Ihrem Kommentar anführen, recht. Es sind mir einige sachliche Fehler unterlaufen, die teilweise den Charakter von Flüchtigkeitsfehlern haben. So wurde das 175-jährige Bestehen der Bundesverfassung in der Tat 2023 und nicht 2025 gefeiert. Und so gibt es die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn erst seit 1867 und nicht schon seit 1848. Und was die Glaubens- und Gewissensfreiheit betrifft, so wird diese tatsächlich erst 1874 mit der Totalrevision der Bundesverfassung auch den Nichtchristen zugestanden. Die freie Religionsausübung sowie das freie Nie-derlassungsrecht bezog sich 1848 nur auf Angehörige christlicher Konfessionen.

    Etwas anders verhält es sich mit meiner These, dass die Schweiz das einzige Staatswesen war, in dem die liberale Revolution von 1848 dauernden Erfolg zu verzeichnen hatte. Mein Vergleich erstreckte sich auf die umliegenden Länder Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, wie aus dem Kontext klar hervorgeht. Belgien besass 1831 für die damalige Zeit zwar die liberalste Verfassung, war aber eine parlamentarische Erbmonarchie und keine Demokratie nach schweizerischem Muster. Zudem war Belgien im Grunde eine Plutokratie, bei der das Vermögen die entscheidende Voraussetzung für den Einsitz im Parlament war. Das ist weit entfernt von der schweizerischen Vorstellung von Demokratie, selbst in der Bundesverfassung von 1848, die zudem bereits die Verfassungsinitiative kannte.

    Was das Fach «Geschichte» im Lehrplan 21 betrifft, da muss ich Ihnen in aller Form widersprechen. Ihr Hinweis, dass es verbindliche Vorgaben gibt, ist in der Theorie zwar richtig, aber beim Sammelfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften», dem «Fächer-Mischmasch», einem Begriff des Entwicklungspsychologen Franz E. Weinert notabene, macht im Unterricht doch jede Lehrkraft letztlich, was sie will. Es ist ja niemand da, der das kontrolliert. Mehrere ehemalige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Lehrplans 21 unterrichtet wurden, haben mir bestätigt, dass sie in der Sekundarschule keine einzige Lektion Geschichte hatten, weil der Lehrer das Fach nicht liebte und stattdessen Geografie und Sozialkunde betrieb. Dazu kommt, dass viele Lehrkräfte auf der Sekundarstufe I für den Unterricht im Fach «Geschichte» nicht ausreichend ausgebildet sind. Wo Geschichte ihre Eigenständigkeit als Denk- und Wissensordnung verliert und in thematischen Lernbereichen aufgeht, büsst sie ihre erzählerische Kraft, ihre begriffliche Präzision und schliesslich ihre bildende Wirkung ein.

    Eggersriet, 18.09.2026 Mario Andreotti, Autor

    0
    0

Schreiben Sie einen Kommentar

Kontakt