Hinterzimmerdiplomatie in den Gemischten Ausschüssen Schweiz-EU

In vier Kolumnen äussern sich die drei Initiantinnen von www.eu-abstimmung.ch individuell zu wenig debattierten Themen im Vertragspaket Schweiz-EU (Bilaterale III). (Red.)


Gemischte Ausschüsse im Vertragspaket Schweiz-EU würden bei der EU-Rechtsübernahme eine noch wichtigere Rolle spielen. Die Delegierten aus Bundesverwaltung und Expertenkreisen, ihre Traktandenlisten und Protokolle blieben jedoch geheim. Kritiker sprechen von Transparenzdefizit und Hinterzimmerdiplomatie. Der Bundesrat hält entgegen, mit innerstaatlichen Massnahmen für Transparenz zu sorgen.


Bisher verwalten Gemischte Ausschüsse weitgehend statische Abkommen. Künftig würden sie Abkommen mit dynamischen EU-Rechtsakten übernehmen, technische Anpassungen vereinbaren und erste Stufen der Streitbeilegung sein. Würde innerhalb von drei Monaten keine Lösung gefunden, könnte neu ein Schiedsgericht angerufen werden. Im Meinungsaustausch mit EU-Vertretern müsste die Schweizer Delegation erklären, ob Parlament oder Volk einem bestimmten Sachverhalt zuzustimmen hätten. Ohne entsprechende Erklärung würde der Beschluss sofort in Kraft treten. Dann blieben höchstens zwei Jahre, mit Referendum drei, bis dahin gälte der Beschluss als «vorläufig». Ob ein Beschluss vors Parlament käme, entschiede der Bundesrat. Verträge von beschränkter Tragweite würde er selbst abschliessen. Es ist der Bundesrat, der die Gemischten Ausschüsse in ihrem Wirken beauftragt und ermächtigt.

Geführt würde jeder Ausschuss von je einer Vertretung der EU und der Schweiz. In den Schweizer Delegationen könnten auch Kantonsvertreterinnen und -vertreter einsitzen, die von den Kantonen vorgeschlagen und vom Bund bestimmt würden. Die Gemischten Ausschüsse zwischen der Schweiz und der EU arbeiten bereits heute streng vertraulich: veröffentlicht werden die Beschlüsse, nicht aber die Namen der Delegierten, die Themen der Beratungen oder die Positionen der Delegationen. Manchmal wird die Leitungsperson öffentlich genannt.


Die Beratungen in den Gemischten Ausschüssen unterstehen keinem Öffentlichkeitsgesetz. Damit ist nicht nachvollziehbar, wie Beschlüsse zustande kommen und wer dafür verantwortlich ist.


Kritik an dieser Geheimhaltungspraxis in den Gemischten Ausschüssen wurde bereits in der Vergangenheit geäussert. Die Geheimhaltung unterscheidet sich von der sonstigen Praxis im Schweizer Parlament: Die Diskussionen und Abwägungen in den Kommissionen sind geheim, die Mitglieder aber bekannt.


Kritische Stimmen sehen beim Festhalten an der Diskretion in den Gemischten Ausschüssen im geplanten Vertragspaket Schweiz-EU nicht nur ein Transparenz-, sondern auch ein Demokratiedefizit.


Bei der Vernehmlassung wurde deshalb die Frage aufgeworfen und geprüft, ob in der Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss auch Mitglieder der Bundesversammlung vertreten sein sollten Eine solche Vertretung hat der Bundesrat jedoch mit der Begründung verworfen, dass diese nicht der vorgesehenen Kompetenzordnung der Bundverfassung entspräche.

Im Faktenblatt «Institutionelle Elemente» vom 13. März 2026 sichert der Bundesrat zu, insbesondere beim Decision Shaping und bei der dynamischen Rechtsübernahme für «grösstmögliche Transparenz» zu sorgen und die innerstaatlichen Prozesse klar zu definieren. In diesem Zusammenhang würde er eine Online-Plattform bereitstellen, auf der alle für das Decision Shaping relevanten öffentlichen EU-Dokumente publiziert würden. Zudem will er den neuen Artikel 152a des Parlamentsgesetzes «Information und Konsultation zur Mitwirkung an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Europäischen Union» schaffen.


Fazit

Die Informationspflichten des Bundesrates und die Informationsansprüche der zuständigen parlamentarischen Kommissionen im Paket Schweiz-EU bleiben rechtlich vage und unverbindlich. Es gibt keine Pflicht, die Zusammensetzung der Gemischen Ausschüsse zu veröffentlichen. Begründet wird die Geheimhaltung damit, dass die Delegationen im Auftrag des Bundesrates handelten. Verantwortlich sei demnach der Bundesrat. Und: Anonymität schütze vor gezieltem äusserem Druck auf die Entscheidungsfindung.


Eine solche Hinterzimmerdiplomatie ist im Hinblick auf die erweiterte Bedeutung der Gemischten Ausschüsse im Vertragspaket Schweiz-EU demokratisch fragwürdig. Sie stünde in Spannung zum postulierten Transparenzansatz des Bundesrates. Bei den Beschlüssen in den Gemischten Ausschüssen würde erst im Nachhinein Transparenz hergestellt, also nach der Beschlussfassung. Die geplanten Massnahmen für mehr Transparenz finden nur im Vorfeld und ausserhalb der Beratungen innerhalb der Gemischten Ausschüsse statt. Diese dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die diplomatischen Verhandlungen unter Geheimhaltung von nicht demokratisch gewählten Delegierten der Schweiz und der EU-Kommission geführt würden.


Warum es in den neuen Gemischten Ausschüssen eine höhere Geheimhaltung als in vertraulichen Parlamentskommissionen der Schweiz gibt, ist nicht einsichtig. Auch ohne öffentliche Verhandlungen liesse sich Nachvollziehbarkeit gewährleisten: Die Namen der Delegierten, ihre Protokolle sowie die Tagesordnungen und inhaltlichen Abwägungen sollten publiziert und die Einstufung jedes Beschlusses begründet werden. Für die Frage, ob ein Referendum bei Sachgeschäften ergriffen werden soll oder nicht, wäre dieses Wissen bei einem Ja für das Vertragspaket Schweiz-EU für die Zukunft besonders wichtig.

Demokratisch fragwürdig ist, dass keine Parlamentarierinnen und Parlamentarier Einsitz in den Gemischten Ausschüssen hätten, obwohl dort die dynamischen Rechtsübernahme im Rahmen des Pakets Schweiz-EU debattiert und teilweise stattfinden würde. Die Begründung, dass dies der Kompetenzordnung der Bundesverfassung widerspreche, reicht aus meiner Sicht nicht aus, um das gravierende Demokratiedefizit zu begründen. Stattdessen gälte es, die Kompetenzordnung in der Bundesverfassung anzupassen und in den Gemischten Ausschüssen Transparenz zu schaffen.


Referenzen zum Nachlesen
  • Beauftragung und Ermächtigung der Gemischten Ausschüsse: 2.1.6.4 «Interne Verfahren und Zuständigkeiten» in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 99ff
  • Gemischte Ausschüsse und Schiedsgericht: 2.1.6.8 «Streitigkeiten im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme» in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 103ff
  • Fristen: 2.1.6.4 «Verfahren zur Übernahme eines EU-Rechtsaktes gemäss Abkommen (extern) in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 96ff
  • Kritik an Geheimhaltungspraxis der Gemischten Ausschüsse: Interpellation von Thomas Aeschi vom 21.3.2019 «Licht ins Dunkel der Schattenkabinette, der gemischten Ausschüsse Schweiz-EU»
  • Forderung für Einsitz von Mitgliedern der Bundesversammlung in den Gemischten Ausschüssen: 2.1.4.3. Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 87
  • Grösstmögliche Transparenz: Faktenblatt «Institutionelle Elemente» 13. März 2026 und Transparenzansatz in 2.1.4.2. «Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens» in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 87
  • Online Plattform Decision Shaping: 2.1.7.3. Begleitmassnahmen betreffend den Einbezug der interessierten Kreise in Botschaft Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) DE S. 136


Kurzporträt Ruth Baumann-Hözle
Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Co-Präsidentin «EU-Verträge lesen & verstehen», Expertin für Ethik in Organisation und Gesellschaft. Kontakt: Verein «Direkte Demokratie Impuls», Sittenweg 9a, 8872 Weesen, info@schweizerdemokratieimpuls.ch


Porträt «Schweizer Demokratie Impuls – EU-Verträge lesen & verstehen»
Im Dezember 2025 starteten die Publizistin und Journalistin BR Edith Arnold, die Ethikerin Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle gemeinsam mit der Juristin Dr. iur. und lic. phil. I (Pädagogik und Psychologie) Marianne Wüthrich die Initiative «Schweizer Demokratie Impuls – EU-Verträge lesen & verstehen» für eine gute, dem Autonomieanspruch der Stimmberechtigten verpflichtete politische Information.
Über die Plattform www.eu-abstimmung.ch stellt der Verein Informationen zum Vertragspaket Schweiz–EU zur Verfügung, die bewusst auf eine Abstimmungsempfehlung verzichten und stattdessen Pro- und Kontraargumente offenlegen. Mit Quiz können sich Interessierte auf die Vertragsinhalte einstimmen, die Kontexte, Debatten und Originalpassagen enthalten. Ein Glossar informiert über zentrale Begriffe und stellt Hintergrundinformationen zur Verfügung. Seine Arbeit versteht der Verein auch als Beitrag zum sozialen Frieden, der bei schlechter, einseitiger oder moralisierender Information erodiert. Neu ist die Webseite auch auf Italienisch und Französisch übersetzt.
Der Verein ist im Handelsregister eingetragen. Für seine Arbeit ist er auf ideelle und finanzielle Unterstützung angewiesen.
Kontakt: Schweizer Demokratie Impuls, Sittenweg 9a, 8872 Weesen, info@schweizerdemokratieimpuls.ch, www.demo-kratie-direkt.ch oder www.eu-abstimmung.ch



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Bildnachweis: Titelbild ben_kerckx-hallway-1629560.jpg aus PIXabay, Porträtbild zVg

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