Die Schweiz ist radioaktiv, der Grenzwert ist unsinnig tief – die Natur pfeift drauf

Ob zuhause oder unterwegs, im Alltag sind uns viele Werte und Grenzwerte vertraut. Wir kennen sie in- und auswendig:

In Quartierstrassen ist die Geschwindigkeit mit 30 km/h, innerorts mit 50 km/h und auf Autobahnen mit 120 km/h begrenzt (verbunden mit den besten Wünschen für eine stau- und unfallfreie Fahrt).

In der Schule endet eine Lektion nach 45 Minuten (ok, das kann mehr sein, wenn die Lehrkraft überzieht), ein Fussballspiel dauert 90 Minuten (ok, meist mit Nachspielzeit).

Ein Penalty wird aus 11 Meter Entfernung aufs Tor geschossen (und nicht immer getroffen), genau 42.195km lang ist ein Marathon.

Ein «Pfünderli» wiegt 500 Gramm. Für ein halbes «Pfünderli», also 250 Gramm Brot, bezahle ich in «meiner» Bäckerei 3 Franken und 80 Rappen.

Ein Parkfeld in der Schweiz ist gemäss der Norm SN 640 291a mindestens 2,35 Meter breit und 5,50 Meter lang, was einer Fläche von 12,9 Quadratmetern entspricht.

Klarsicht beim Fahren haben Menschen mit 0 Promille im Blut, allgemein bekannt und gültig ist jener Grenzwert, der bei Verkehrsteilnehmern in der Schweiz bei 0,5 Promille liegt.

Wäsche waschen wir – das ist gelernt – bei 30 Grad (Wolle), 40 oder 60 Grad (Sport- und Buntwäsche) oder 90 Grad (Kochwäsche), wir schleudern die Wäsche bei 400 oder 800 Umdrehungen pro Minute.


Der Grenzwert in der Schweiz für die radioaktive Bestrahlung der Bevölkerung beträgt 1 Millisievert pro Kalenderjahr, festgelegt in der gegenwärtig gültigen Strahlenschutzverordnung.[1]


Ab diesem Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr, sprich 1/1000 (ein Tausendstel) Sievert pro Jahr (1 mSv/J), ist in der Schweiz eine Bewilligung für die Strahlung künstlichen Ursprungs erforderlich, also für Industrie, Forschung, Kernkraft.


Die strahlende Natur pfeift drauf.


Die strahlende Natur pfeift auf den Grenzwert. Pfeift auf die Strahlenschutzgesetzgebung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Pfeift ebenso auf die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), die den Grenzwert 1991 «vorsorglich» erlassen hat.

Denn die Natur bestrahlt uns durchschnittlich mit 2,4 Millisievert pro Jahr (2,4 mSV/J) im Weltmittel.


In der Schweiz beträgt die durchschnittliche natürliche Strahlung sogar 4,2 Millisievert pro Jahr (4,2 mSv/J).[2]


Zu den natürlichen Quellen radioaktiver Strahlung gehören die kosmische Strahlung aus dem Weltall, die terrestrische Strahlung aus dem Boden und Gestein. Auch unser Körper ist durch die Aufnahme natürlicher radioaktiver Stoffe durch Nahrung, Wasser und Luft radioaktiv.


Merken Sie etwas?

  • Die natürliche Strahlung in der Schweiz: 4,2 Millisievert pro Jahr
  • Grenzwert für die künstliche Bestrahlung: 1 Millisievert pro Jahr
  • Der Grenzwert für die künstliche Bestrahlung ist unsinnig tief.


Die natürliche Strahlung von 4,2 Millisievert pro Jahr ist Physik. Gesetze der Physik können nicht ausgehebelt werden – weder von Politikern noch von jemand anders.

Auch ist die Physik keine gesetzgebende Gewalt, die Natur selbst kann keine gesetzlichen Grenzwerte erlassen. Das kann Politik.

ETH-Ingenieur und Milizpolitiker Bruno Pezzatti hat bereits 2012 in einem nationalrätlichen Postulat festgestellt, «dass die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition der Bevölkerung in der Schweiz weit über dem gemäss Strahlenschutzverordnung für künstliche Strahlenquellen geltenden Grenzwert von 1 Millisievert liegt.»


Politisch passiert ist: Nichts.


Halten wir als Zwischenergebnis fest: Der Grenzwert von 1 Millisievert pro Kalenderjahr für die künstliche Strahlung ist ein politisch gesetzter Grenzwert – beträchtlich unter der schweizweit natürlichen Strahlung von durchschnittlich 4,2 Millisievert pro Jahr, ergo ein unsinnig tiefer und weltfremder Grenzwert.


Wie die Natur in der Schweiz strahlt? Richtig. Über dem gesetzlichen Grenzwert

Wie stark ist die natürliche Strahlenexposition in der Schweiz? Welche Expositionsquellen tragen mit welchem Anteil dazu bei?

Wählen wir Hospental nahe Andermatt im Kanton Uri. Nun, die Einwohnerinnen und Einwohner sind zunächst kosmischer (0,5 mSV/J) und terrestrischer (0,7 mSV/J) Strahlung ausgesetzt.[3] Zur Strahlung aus dem Weltall und Boden kommt diejenige im Körper dazu (Kalium-40, usw.), etwa 0.5 mSv/J. Das Radon stellt aber den Hauptteil dar, in Hospental auf Grund des vielen Urans im Boden wohl mehr als 4 mSv/J, vielleicht auch 8 mSv/J. Somit kommt man insgesamt auf mehr als 5 mSv/J. Muss so sein, denn das Mittel in der Schweiz liegt ja bei 4.2 mSv/J, und in den Alpen strahlt es mehr.[4]

Im Mittelland strahlt der Boden deutlich weniger, im Mittel kaum ca. 0.35 mSv/J, die kosmische Strahlung kommt auf ebenfalls etwa 0.35 mSv/J, die interne, körpereigene Strahlung auf vielleicht 0.4 mSv/J. Zusammen mit dem Radon ergeben sich Werte um 4 mSv/J. Im Extremfall (kein Radon) liegt die Strahlung im Mittelland immer noch über 1 mSv/J.[5]

Was bedeutet es rechtlich, wenn die natürlichen Strahlenquellen den Grenzwert für künstliche Bestrahlung – gemäss Strahlenschutzverordnung der Schweiz 1 mSv/J – überschreiten? Kernphysiker Dr. Walter Rüegg ordnet ein: «Juristisch sind 4.2 mSv/J kein Problem, auch 10 mSv/J nicht, solange die Strahlung von der Natur kommt. Denn gemäss Strahlengesetz hat die natürliche Strahlung eine Ausnahmebewilligung (was für ein Unsinn!).» Und er bringt einen Vergleich, der die Absurdität unterstreicht: «Ein mit natürlichem Strom angetriebenes E-Auto dürfte mit 60 km/h durch die 30er-Zone fahren. Oder auch ein Rennpferd im Galopp mit 60 km/h, ist ja Natur pur.»

Das Datenlage zeigt: Ein politisch gesetzter Grenzwert für künstliche Bestrahlung, der durch natürliche Strahlenquellen sowieso ständig und teils bei Weitem übertroffen wird, macht keinen Sinn.


Radioaktivität ist natürlich. Man findet radioaktive Atome buchstäblich überall: in jeder Körperzelle, in jedem Staubkorn, in jedem Wassertropfen. Ihre Anzahl ist gewaltig: Essen wir einen Apfel, nehmen wir etwa 500 000 000 000 000 000 radioaktive Atome natürlichen Ursprungs auf.


Die Fachleute sind sich übrigens völlig einig, dass kein Unterschied zwischen «natürlichen» und «künstlichen» Strahlen besteht. Es gibt somit keinen Grund, natürliche und künstliche Strahlendosen unterschiedlich zu behandeln.


Längst fällig: Was ist zu tun?

Eine vernünftige Möglichkeit besteht darin, den viel zu tiefen Grenzwert für künstliche Bestrahlung von 1 Millisievert pro Jahr im Einklang mit der Natur, der Wissenschaft und der Physik anzuheben. Sinnvoll ist, den neuen Grenzwert über den für die Bevölkerung in der Schweiz durchschnittlichen natürlichen Bestrahlungswert von 4,2 Millisievert pro Jahr anzuheben. Sachverständige wie Kernphysiker und Sachbuchautor Dr. Walter Rüegg empfehlen eine Anhebung auf 10 Millisievert pro Jahr.


Anhebung des weltfremden Grenzwerts – die Vorteile

Die Angleichung des weltfremden Grenzwerts zur künstlichen Bestrahlung an den Wert der natürlichen Radioaktivität in der Schweiz führt zu nicht unerheblichen Vorteilen:

  • Realistischere Regelung: Eine Angleichung würde den Grenzwert realitätsnäher regeln, da Menschen ohnehin einer vergleichbaren Dosis aus der Natur ausgesetzt sind.


  • Reduzierter Verwaltungs- und Kostenaufwand: Strahlenschutzmassnahmen und Überwachungsprogramme sind oft administrativ aufwendig und teuer. Bei einem höheren Grenzwert können Unternehmen und Forschungseinrichtungen bisherige Kosten für Schutzmassnahmen, Kontrollen und Dokumentation reduzieren. Spitäler müssten weniger unter unsinnigen und kostentreibenden Auflagen leiden.


  • Grösserer Handlungsspielraum in speziellen Situationen: In Bereichen mit erhöhtem Risiko (z. B. Bergbau, Flugpersonal, medizinische Bildgebung) gäbe es grösseren Handlungsspielraum, ohne sofort als grenzwertverletzend zu gelten. Beim Planen, Betreiben und Abbauen würde auch die Kernkraft profitieren, denn ein massvoll angehobener Grenzwert würde die derzeit massive und extrem teure Bürokratie reduzieren.


Bedenkenträger wecken Ängste

Gegen eine Angleichung des künstlichen Grenzwerts an die ohnehin vorhandene natürliche Strahlendosis werden Bedenkenträger verschiedene Angstkulissen aufziehen und vorschieben: Angst vor höherem Gesundheitsrisiko, Angst vor Sicherheitslücken, Angst vor Nachlässigkeit im Umgang mit Strahlen, Angst vor unklaren Langzeitfolgen und so weiter.

SICHTWEISENSCHWEIZ.CH hat nachgefragt: Was ist von diesen Bedenken zu halten? Welchen Risiken bestehen? Walter Rüegg, Autor des Sachbuchs «Zeitalter der Ängste», verweist auf wissenschaftliche Ergebnisse: «Goldstandard betreffend Strahlenrisiken sind die Resultate aus Hiroshima/Nagasaki. Diese zeigen eine Schwelle zwischen 100 und 250 mSv (Strahlenschock), darunter ist das Risiko gleich Null. Bei einer verteilten Dosis dürfte die Schwelle wesentlich höher sein. Gut kontrollierte Tierversuche suggerieren mehrere 100 mSv/J, Humanstatistiken sind in diesem Bereich rar, am zuverlässigsten sind wohl die gut untersuchten Radium-Malerinnen, diese zeigen auch eine Schwelle von einigen 100 mSv/J. Die LNT-Hypothese («die kleinste Dosis ist schädlich», «Linear-No-Threshold-Modell», «Linear ohne Schwellenwert» nach unten) wird von den Hiroshima/Nagasaki-Daten verworfen, das heisst das Risiko bei kleinen Dosen kann nicht aus demjenigen von hohen Dosen abgeleitet werden, vor allem ist es unsinnig zu behaupten, dass die kleinste Strahlendosis schädlich ist. Zudem: Bei den Kindern von stark bestrahlten Eltern zeigen sich – sehr überraschend – eher weniger Schäden (Mutationen, Krebs, Missbildungen) als bei Kindern von nicht bestrahlten Eltern. Das gleiche sieht man bei Tierversuchen.»

Statt mit Bedenkenträgern in Angststarre zu verfallen und darin zu verharren, gibt es im basisdemokratischen System und in der bottom-up-Kultur der Schweiz eine niederschwellige Möglichkeit, Politikerinnen und Politikern einen kleinen Schubs – berndeutsch «Mupf» – zu geben.


Schreiben Sie Politikerinnen und Politiker Ihres Wahlkreises an

SICHTWEISENSCHWEIZ.CH lädt die Leserinnen und Leser ein: Schreiben Sie Politikerinnen und Politiker Ihrer Wahl respektive Ihres Wahlkreises an, informieren Sie diese über die eklatante Diskrepanz zwischen dem politisch verordneten, unsinnig tiefen Grenzwert für künstliche Bestrahlung und den natürlichen Strahlendosen, ermuntern Sie diese zu politischen Anfragen und Vorstössen mit der Stossrichtung auf eine Anhebung des bislang geltenden Grenzwerts von 1 Millisievert auf 10 Millisievert pro Jahr.

Wie Sie die Politikerinnen und Politiker anschreiben können? Das geht ganz einfach: Unten finden Sie einen Textvorschlag mit Verlinkung auf diesen Artikel. Selbstverständlich können Sie die Textvorlage anpassen.


Etwas weniger Angst, etwas mehr Vernunft

Damit schliesst sich der Kreis zu den bekannten und vertrauten Werten im Alltag. Sie wissen schon: In Quartierstrassen höchstens 30 km/h, auf Autobahnen höchstens 120 km/h und so weiter.

Möge dereinst in unser aller Alltag ein weiterer Wert so bekannt wie vertraut sein: 10 Millisievert pro Jahr für die radioaktive Strahlung. Das wäre ein erster Schritt raus aus dem Zeitalter der unbegründeten Ängste – hin zu einer Gesellschaft mit vernunftgeleiteten Grenzwerten.


Service: Textvorschlag für Ihr Anschreiben an Politikerinnen und Politiker


Betreff: Die Schweiz ist radioaktiv, der Grenzwert ist unsinnig tief – die Natur pfeift drauf

Sehr geehrte …

Sie sind Abgeordnete/r in meinem Wahlkreis. Gestatten Sie höflich, dass ich mit der Bitte an Sie gelange, das folgende Anliegen in Ihre geschätzte politische Arbeit aufzunehmen.

Radioaktivität ist natürlich. Es gibt sie in jeder Körperzelle, jedem Staubkorn, jedem Wassertropfen. Die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition in der Schweiz beträgt 4,2 Millisievert pro Jahr, weit über dem gemäss Strahlenschutzverordnung für künstliche Strahlenquellen geltenden Grenzwert von 1 Millisievert. Die Natur pfeift auf die Verordnung, wie in einem empfehlenswerten Hintergrundbericht auf SICHTWEISENSCHWEIZ.CH dargelegt wird.

Ich möchte Sie zu politischen Anfragen und Vorstössen ermuntern mit der Stossrichtung auf eine Anhebung des unsinnig tiefen und weltfremden Grenzwerts von 1 Millisievert auf 10 Millisievert pro Jahr – empfohlen von Sachverständigen wie Kernphysiker Dr. Walter Rüegg, Autor des Sachbuchs «Zeitalter der Ängste. Aber fürchten wir uns vor dem Richtigen?»

Die Anhebung des Grenzwerts auf 10 Millisievert pro Jahr führt zu beachtenswerten Vorteilen: Realistischere Regelung verbunden mit Angstabbau in der Bevölkerung, reduzierter Verwaltungs- und Kostenaufwand, Förderung von Forschung, Technik, Industrie und Medizin.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Und ich lade Sie ein, dem Anliegen mit politischen Anfragen und Vorstössen zum Durchbruch zu verhelfen.

Freundliche Grüsse
…


Quellenverzeichnis

[1] Schweizerische Eidgenossenschaft: Artikel 22, Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (Stand 1. Januar 2022) legt die Dosisgrenzwerte für Personen aus der Bevölkerung fest: «Die effektive Dosis darf den Grenzwert von 1 mSV pro Kalenderjahr nicht überschreiten.»
[2] Walter Rüegg: Zeitalter der Ängste. Edition Königstuhl 2024, Seite 142: «Ein Spielverderber des heutigen Grenzwerts von 1 mSv/J ist die natürliche Strahlung: Sie bestrahlt uns mit durchschnittlich etwa 2,4 mSv/J (in der Schweiz mit 4,2 mSV/J).»
[3] Natürliche Strahlendosen in der Schweiz: https://www.kernenergie.ch/de/radioaktivitaet-_content—1–1086.html
[4] Walter Rüegg: Müssen wir die Alpen und Städte evakuieren?
[5] https://www.bag.admin.ch/de/strahlenexposition-der-schweizer-bevoelkerung


Kurzporträt Walter Rüegg
Dr. Walter Rüegg ist promovierter Kernphysiker mit einem starken Interesse für Medizin, Strahlen- und Molekularbiologie. 15 Jahre lang forschte er an der ETH Zürich und im Schweizerischen Institut für Nuklearforschung auf dem Gebiet der Kern-, Teilchen-, Festkörper- und Biophysik. Anschliessend war er über 25 Jahre im ABB-Konzern tätig, in den Bereichen Elektronik, Sensorik, Energietechnik und angewandter Physik, war Mitglied des Konzernforschungsstabes und verantwortlich für grössere internationale Forschungsaktivitäten. Als langjähriger Chefphysiker in der Schweizer Armee hat er sich intensiv mit allen Aspekten der Radioaktivität und Nuklearwaffen befasst. Heute ist er selbständiger, politisch unabhängiger Berater und Publizist. Website: angstzeit.com.


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In früheren Zeiten waren Ängste von brutalen Realitäten geprägt: grausame Kriege, verheerende Hungersnöte, tödliche Krankheiten, furchtbare Seuchen, Verfolgungen, Folter und Hinrichtungen. Millionen kämpften ständig ums nackte Überleben und Millionen kamen auch um. Die Lebenserwartung lag in guten Zeiten bei etwa 40 Jahren, in schlechten bei kaum 20.

Heute leben wir doppelt so lange, arbeiten noch halb so viel und sind rund hundertmal wohlhabender als vor 200 Jahren. Vergleichsweise paradiesische Zustände, zumindest in den Industriestaaten. Doch unsere Ängste haben nicht abgenommen, im Gegenteil. Wir fürchten uns immer mehr vor winzigen, oft nur hypothetischen Risiken – und verdrängen das, was uns wirklich umbringt.

Ein zentrales Thema des Buches ist die Radioaktivität, ein Bereich der oft von absurden Risikovorstellungen betroffen ist. Im Zusammenhang damit werden Kernkraftkatastrophen (Tschernobyl, Fukushima), Atombomben, ein nuklearer Weltkrieg und radioaktive Abfälle ausführlich besprochen – unter Berücksichtigung der neusten Forschungsresultate. Auch unsere chemischen Abfälle, einschliesslich derjenigen aus erneuerbaren Energien, stellen ein gravierendes Problem dar. Ein Vergleich mit den nuklearen Abfällen und mit der Natur führt zu überraschenden Ergebnissen. Ein besonderes Thema stellen unsere Grenzwerte dar. Gewisse liegen bereits im Schadensbereich, andere sind Lichtjahre davon entfernt.

Abschliessend kommt der Autor auf das zu reden, was uns wirklich umbringt – und wie es um unsere Einflussmöglichkeiten steht. Ein leicht verständliches Sachbuch, auch ohne Vorkenntnisse: Der Text wird durch viele Bilder, Karikaturen, Anekdoten, verblüffende Vergleiche, etwas Geschichte und einer Prise Humor aufgelockert.

Mehr im Buch von Walter Rüegg: Zeitalter der Ängste. Aber fürchten wir uns vor dem Richtigen? EDITION KÖNIGSTUHL, ISBN 978-3-907339-66-4, Oktober 2024. In jeder Buchhandlung zu beziehen.


Bildnachweis: Titelbild aus «Zeitalter der Ängste», Seite 47. Bild mit Sprechblasen: Walter Rüegg.

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