Den besten Beitrag zur Sichtweise der Schweiz lieferten Peter Blickle und sein Kreis vor 40 Jahren, einen Blick von aussen und ohne blindes Hurra von Leuten, die nur die Schweiz und sonst nichts kennen. Sondern Blickle, Süddeutscher und ein Vierteljahrhundert lang Professor in Bern, fand die DNA der Schweiz im «Kommunalismus», den er im Alten Europa überall vorfand – die Gemeinde, die Stadt als selbstverwaltender Hort der Freiheit.
Überall bildeten sich nach dem Jahr 1000 freie Städte, Reichsstädte, Landschaften. Doch nur in der Schweiz blieb die Freiheit bis heute erhalten, oder in grösserem Masse virulent als anderswo.
Insofern hat die Schweiz das gute Tuch freier Gesellschaft bewahrt, der Sonderfall sind die vielen Gebiete, die es verloren.
So verbot die Verfassung des Alten deutschen Reiches freie Vereinigungen von Städten, Landschaften plötzlich 1356 in der «Goldenen Bulle». Mehrere Kriege des Adels und des Kaisers bliesen ihnen bis 1388 das Licht aus, doch die Eidgenossen bliesen dem ganzen herbeigeströmten Adel Süddeutschlands und dem Habsburger Herzog ein Jahr später das Lebenslicht aus – in Sempach. Ihr Bund kam durch.
Nutzen, was sonst
Kaiser Ferdinand verbot 1555 die freie Wahl der Konfession durch Gemeinden, Städte, denn «Gleiche können nicht untereinander das Gesetz machen» – es muss von oben, vom Adel kommen.
Doch Zwingli und die Kantone hatten sich nicht darum geschert, liessen pro Pfarrei abstimmen, und das galt.
Blickle zeigte, dass der in der Schweiz sich durchsetzende Kommunalismus – in den Urschweizer Ländern, in den Stadtkantonen, als Bund der Kantone – vom alten Grundsatz ausging, dass sie «pro communi utilitate» sich selbst Recht sprechen durften, zu gemeinsamem Nutz und Frommen, ohne weitere Herleitung durch Kaiser, Adel. Dies bezeichnet Blickle als ureigenen Charakter der Eidgenossenschaft.
Im Gegensatz dazu suchten die Reichsstädte Deutschlands, Süddeutschlands immer den Schutz des Kaisers, und sein Beamtenstab setzte die Bedingungen. Eigentliche Steuern wurden den Städten verboten, der Territorialfürst zog sie ein und lieferte sie ans Reich. Dies bestritten die Eidgenossen erfolgreich im Schwabenkrieg 1499. Indem sich die Schweizer von Anfang an als «communitates» oder «universitates», also gesamte Vereinigungen der Landschaften, Städte bezeichneten, rundeten sie das Territoriium für sich und zwischen sich ab.
Die Reichsstädte hingegen verbanden sich zwar, bildeten aber keine geschlosssene Einheit. Oft verpfändeten Kaiser oder Territorialfürsten diese einzeln und hinter ihrem Rücken an andere Fürsten. Auch die Hanse, die lombardischen, toskanischen Städte als mächtige einzelne Beispiele des Kommunalismus schafften diesen territorialen Zusammenhang nicht, die Vereinigten Provinzen Hollands jedoch schon.
Die Schweiz «konnte einen grossen Bezirk vom Gotthard bis zum Hochrhein in einen geschlossenen Friedensraum verwandeln». Das ist lange her, aber wenn er einmal da war, konnte er sogar durch das napoleonische Zwischenspiel nicht weggewischt werden. Die Schweiz dauert, und die Mentalitäten dauern auch.
Höhere Zwecke, nicht Nutzen fürs Volk
Dies erklärt heute die immer noch eigenwillige, selbst rechtsetzende, die Autonomie hochschätzende Einwohnerschaft. Die Volksrechte spitzten diese Haltungen seit Ende des 19. Jahrhunderts sogar noch zu – das Volk setzt Recht, nicht nur das delegierte Parlament, wie im übrigen Europa. Oder wie zunehmend die EU für alle, und von oben.
In der EU hat der unterstellte hohe Zweck der «immer engeren Union» («ever-closer union») die Herleitung der Gesetze vom seinerzeitigen Adel, Kaiser übernommen: bei Widerstreben werden die Mitgliedsländer – sogar Deutschland – immer an die höherstehenden Ziele erinnert, und überstimmt, weil man sich nicht entgegensetzen darf.
Das spielt gegenwärtig bei den riesigen Schuldenaufnahmen für das Paket «New Generation EU» von 800 Milliarden, beim Rüstungspaket von 100 Milliarden und beim neuesten Ukraine-Paket von 90 Milliarden Euro – Schulden immer zu Lasten der Mitgliedsländer, aber für den «guten Zweck» einer starken Union.
Das Prinzip spielte auch seit zehn Jahren für die Walze der immer neuen Bürokratie aus den Richtlinien. Dagegen kommen in der Schweiz in der Debatte um das neue Rahmenabkommen immer nur die Überlegungen bezüglich des Nutzens hoch, ob es «pro communi utilitate» ausfallen könne. Und zuletzt wird das Volk solches Recht demgemäss setzen oder verwerfen.
Der «Gemeine Mann», ohne Adel, ohne Beamtenstäbe
Ins Spannungsfeld zwischen übergeordneten, damals adeligen Zwecken und dem Alltagsnutzen als Leitfaden der Gesellschaft setzte Peter Blickle glaubwürdig auch seine Interpretation des Bauernkriegs 1525 als «Revolution des Gemeinen Mannes». Nicht nur Bauern suchten eine freiheitliche, dem Nutzen verpflichtete Ordnung, sondern auch Städter, oder Bergknappen, also Arbeiter. Alle standen sie auf gegen den Feudalismus, so in den «12 Artikeln» der Menschenrechtserklärung der reichen Stadt Memmingen, der ersten der Welt.
Doch im gleichen Jahr 1525 pflügten Fürsten und Kaiser die Bauern- und Städteheere eins nach dem andern unter. Die tätigen, arbeitenden Kreise Europas waren aufgestanden gegen die Herrschaft von oben nach unten, durch nicht gewählte Beamte als Transmissionsriemen, aber sie verloren rasch. Auch dieser Mentalitätszug zieht sich daher bis heute stärker in der Schweiz durch als sonstwo. Immerhin könnten sich «professionals», Schichten mit Gestaltungskraft und Kompetenz, mit der Zeit gegen die entstandenen staatlichen und europäischen Bürokratien auflehnen. Der neue «Gemeine Mann»? On verra.
Die grossflächigen, allzuständigen Nationalstaaten des 19. Jh. wie Frankreich, Deutsches Reich, Italien, haben dem Kommunalismus ein Ende gesetzt, weitgehender Selbstverwaltung also. Sie sind mit Zehntausenden von Toten herbeikartätscht worden, in der Revolution, in den «Einigungskriegen».
Der Reisende kann die Zeugen gescheiterten Kommunalismus’ ausserhalb der Schweiz sehen in den stattlichen Rathäusern und fast puppenstubenartigen Reichsstädten, wie Memmingen, Biberach, Isny (siehe Titelbild), Lindau, Rottweil, Wangen, in der Lombardei, in der Toscana, in der Hanse.
Oder aber den Triumph des Kommunalismus in Bern, Luzern, Solothurn, Genf, in Hollands Städten.
Kurzporträt Beat Kappeler

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Mehr im Buch von Beat Kappeler: Wenn alles reisst – hält die Schweiz? Stämpfli Verlag 2023. 128 Seiten. Buch gebunden oder E-Book.
Weiterführende Literatur von Peter Blickle:

Beat Kappeler, Autor der vorliegendes Artikels, empfiehlt folgende Publikationen von Peter Blickle:
«Das Gesetz der Eidgenossen. Ueberlegungen zur Entstehung der Schweiz 1200-1400», in Historische Zeitschrift 255 (1982), S. 561-586
«Das Alte Europa. Vom Hochmittelalter bis zur Moderne», C.H.Beck, 2008
«Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes», C.H. Beck, 1998/2006
Bildnachweis: Titelbild Wikipedia, Porträtbild Beat Kappeler Stämpfli, Porträtbild Peter Blickle Wikipedia
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