Die Schweiz plant ihr eigenes Wahrheitsministerium

Die Schweiz will das Internet zähmen. Ein neues Gesetz soll Ordnung in die digitale Debatte bringen. Es heisst unscheinbar «Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen» (KomPG) – klingt nach Technik, bedeutet aber: Der Staat mischt künftig bei der Meinungsfreiheit mit. Offiziell natürlich nur, um Hass, Betrug und Fake News zu bekämpfen. Inoffiziell, um das Denken zu lenken.


Das KomPG ist erkennbar verwandt mit dem EU-Gesetz «Digital Services Act» (DSA) – ein Bürokratiemonster, das vorgibt, Ordnung ins Netz zu bringen, tatsächlich aber ein Zensurapparat mit Verwaltungslogo ist. Dort müssen Plattformen Inhalte löschen, wenn jemand sie meldet. Was als illegal oder irreführend gilt, entscheiden Behörden, NGOs oder sogenannte «Trusted Flaggers» – staatlich zertifizierte Wahrheitsverwalter. Das Resultat: Die Plattformen löschen lieber zu viel als zu wenig. Denn wer nicht löscht, zahlt – bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes.

So funktioniert Zensur heute: nicht mit Stasi, sondern mit Strafen.


Nun will der Bundesrat dasselbe Spiel – einfach auf «Schwiizerdütsch». Die grossen Plattformen sollen Meldeverfahren einführen, Beschwerdestellen betreiben und Nutzer sperren, wenn sie «rechtswidrige Inhalte» verbreiten. Was rechtswidrig ist, sagt das Gesetz natürlich nicht. Das klärt dann eine «vertrauenswürdige» Stelle. Heute schon reicht in der Schweiz ein empörter Klick, um juristischen Ärger zu bekommen, wenn man öffentlich sagt, dass es Mann und Frau gibt.


Und dieser Irrsinn soll jetzt gesetzlich verankert werden? Das ist kein Schutz der Bürger – das ist Schutz vor Bürgern.

Hinter dem freundlichen Etikett «Vertrauensstelle» steckt ein gefährlicher Gedanke: Ein kleiner Kreis von Organisationen entscheidet, was gesagt werden darf.


NGOs, Behörden, vielleicht irgendwann auch Medienhäuser – alle dürfen melden, was ihnen nicht passt. Plattformen reagieren reflexartig: löschen, sperren, tilgen. Ein Missbrauch ist programmiert. Denn wer die Macht hat, zu melden, bestimmt, was bleibt.


Das ist nicht Demokratie, das ist digitale Planwirtschaft.


Im EU-Vorbild gibt es sogar einen Notfallparagrafen. Im Krisenmodus darf die Kommission direkt Anweisungen an Plattformen erteilen. Was eine Krise ist, definiert sie selbst. Gesundheitskrise? Krieg? Falsche Meinungen vor einer Abstimmung? Einmal aktiviert, ist dieser Hebel der Traum jedes Kommunikationsstrategen.


Und die Schweiz? Natürlich «übernimmt» sie nur das, was nötig ist. Heisst übersetzt: Sobald Brüssel hustet, werden auch hierzulande Masken für Gedanken verteilt.


Der Bundesrat verkauft das KomPG als «milde Regulierung». Er wolle nur Transparenz schaffen, Missbrauch verhindern, Fairness fördern. Das klingt nach Schulaufsatz, riecht aber nach Kontrolle.


  • Man will nicht zensieren, nur «moderieren».
  • Man will nicht bestrafen, nur «reagieren».
  • Man will nicht bestimmen, was stimmt – nur «prüfen».


Doch jeder, der weiss, wie Macht funktioniert, erkennt das Spiel: Zuerst kommen Meldeknöpfe. Dann Algorithmen. Dann der Stillstand.


Die Plattformen haben Angst vor Millionenbussen. Also löschen sie. Sie tun es selten freiwillig; der Druck der Bussen zwingt sie dazu. Das nennt man Overblocking: lieber hundert legale Beiträge löschen als einen unliebsamen zu viel stehen lassen. So entsteht eine neue, subtile Form der Zensur. Die Gesetze liefern den Rahmen, doch Angst, Konformität und der Reflex, Konflikte zu vermeiden, erledigen den Rest. Das ist der Punkt, an dem Demokratie leise zu sterben beginnt.


Natürlich klingt alles schön: Schutz vor Hass, Schutz vor Diskriminierung, Schutz vor Falschinformationen. Nur: Wer definiert das alles? Und wer schützt uns vor den Beschützern?


Die WHO spricht inzwischen von einer «Infodemie» – zu viel Widerspruch gegen die offizielle Wahrheit. Brüssel, Berlin, Bern nicken brav.


Und als wäre das nicht grotesk genug, eröffnet Bundesrat Rösti im Verkehrshaus eine Ausstellung über «Fake News» – ausgerechnet in Zusammenarbeit mit der SRG.

In überlebensgrossen Videowänden erklären SRF-, RTS- und RSI-Gesichter, wie Manipulation in den Medien funktioniert. Man möchte applaudieren: Endlich reden sie über sich selbst. Die Schau heisst «Wirklich?!» und will laut Eigenwerbung «für Medienkompetenz sensibilisieren».

In Wahrheit ist sie eine Messe des Selbstlobs – ein Beichtstuhl für Journalisten, die ihre Sünden in Dauerschleife wiederholen.

Wenn der grösste Empfänger von Zwangsgebühren als Wahrheitslehrer auftritt, ist das kein Beitrag zur Aufklärung, sondern verkommt zur Ironiegeschichte der Schweiz.


Und während man noch über «Moderation» redet, wird das Thema zum Sicherheitsprojekt.


Wer glaubt, es gehe nur um einen Gesetzesentwurf, verpasst das Entscheidende: Der Begriff «Desinformation» ist längst nicht mehr nur ein Medienwort. Er wird – Schritt für Schritt – zur sicherheitspolitischen Kategorie.

Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat einen Bericht zu «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» gutgeheissen und dabei ausdrücklich «Resilienz» betont sowie «Analyse und Koordination» stärken wollen.

Und am 26. November 2025 folgte der nächste, sehr praktische Schritt: Der Bundesrat beauftragte das VBS, eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation einzusetzen, um Arbeiten und mögliche Gegenmassnahmen innerhalb der Bundesverwaltung zu koordinieren.

Parallel dazu läuft seit 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zum KomPG (Frist bis 16. Februar 2026). Der Bundesrat will damit die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken und sehr grosse Plattformen sowie Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten.

Man kann das als nötige Ordnung lesen. Man kann es aber auch als das sehen, was es politisch oft ist: die Schaffung einer Infrastruktur, mit der sich später schneller, härter und breiter eingreifen lässt – je nachdem, wie der Wind steht.


Die Europäische Union (EU) zeigt bereits, wie schnell aus «Desinformation» ein Sanktionsinstrument wird.


Wer immer noch meint, das alles bleibe im Bereich «Meldeknopf» und «Transparenzbericht», sollte einen Blick nach Brüssel werfen. Am 15. Dezember 2025 veröffentlichte der EU-Rat den Beschluss (GASP) 2025/2572, in dessen Anhang Jacques Baud aufgeführt wird – mit einer Begründung im Kontext von prorussischer Propaganda und «destabilisierenden Aktivitäten».

SRF berichtete am 19. Dezember 2025 über die Sanktionierung und ordnete ein, dass die Schweiz dieses spezielle EU-Sanktionsregime (Propaganda/Desinformation) nicht übernommen hat.

Am 23. Dezember 2025 berichtete SRF zudem darüber, dass Baud die Sanktionen anfechten will, und liess einen Staatsrechtsprofessor zur Grenze der Meinungsfreiheit Stellung nehmen.

Der Fall ist nicht deshalb interessant, weil man Baud mögen oder nicht mögen muss. Er ist interessant, weil er zeigt, wie rasch «Desinformation» vom moralischen Vorwurf zum politischen Werkzeug wird – und wie dünn die Linie ist zwischen Abwehr und Gesinnungskontrolle, sobald man den Begriff einmal in ein Regime aus Listen, Verfahren und Sanktionen giesst.


Freiheit stirbt selten im Donner der Kanonen. Sie stirbt im Applaus der Gutmeinenden. Erst heisst es, man müsse den Diskurs zivilisieren. Dann heisst es, man müsse ihn moderieren. Und am Schluss ist er weg. Das KomPG ist kein Kommunikationsgesetz – es ist ein Misstrauensgesetz. Misstrauen gegenüber dem Bürger, der selbst denkt, redet und zweifelt.


Der DSA hat gezeigt, wohin der Weg führt: Bürokratie, Angst, Schweigen. Wenn Bern nun denselben Pfad geht, wird der digitale Marktplatz zur staatlich kontrollierten Fussgängerzone. Wer glaubt, das diene der Demokratie, hat sie nicht verstanden. Demokratie ist Streit, Widerspruch, Reibung. Man kann das nicht moderieren wie eine Fernsehsendung. Die Schweiz braucht kein Gesetz, das das Denken beaufsichtigt. Sie braucht Bürger, die es benutzen.


Wer dem Staat das Recht gibt, Meinungen zu prüfen, darf sich nicht wundern, wenn er am Schluss selbst auf dem Prüfstand steht.



Kurzporträt Hanspeter Gautschin
Hanspeter Gautschin ist Erzähler, Autor und Blogger sowie Kulturvermittler. Nach mehr als vierzig Jahren, in denen er in den unterschiedlichsten Regionen und Bereichen der Kulturszene gearbeitet und gelebt hat, ist er in sein Herkunftsdorf zurückgekehrt: Heute lebt er wieder in Oberdorf BL.

Beruflich führte sein Weg durch viele Facetten der Kulturarbeit – als Konzertveranstalter und Produzent, als Kulturförderer und stellvertretender Leiter des Amtes für Kultur Baselland, später als Museumsleiter im Haus der Volkskultur in Burgdorf und schliesslich als selbständiger Projektentwickler und Webdesigner. In all diesen Rollen ging es ihm stets darum, «Menschen, Traditionen und Ideen sichtbar zu machen – sei es auf der Bühne, im Museum oder im digitalen Raum».

Neben seiner schriftstellerischen Arbeit betreibt er den Autorenblog BodeständiX, auf dem er regelmässig neue Texte veröffentlicht – über Volkskultur, Lebenskunst und das kleine Glück des Alltags.



Quellen
  • UVEK / Bundesrat (29.10.2025): Medienmitteilung zur Vernehmlassung des KomPG, inkl. Frist 16.02.2026. UVEK+1
  • Fedlex: Vernehmlassungsverfahren KomPG (BBl 2025 3178). Fedlex
  • BAKOM: Vernehmlassungen (KomPG). BAKOM
  • news.admin.ch (19.06.2024): «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation: Bundesrat betont Resilienz …». Bundesnachrichten
  • Parlament.ch (PDF, 19.06.2024): Bericht des Bundesrates zum Postulat 22.3006. Parlament Schweiz
  • news.admin.ch (26.11.2025): Einsetzung der IDAG «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation». Bundesnachrichten+1
  • Verkehrshaus (13.10.2025): Seite/Presseinfos zur Ausstellung «Wirklich?!». verkehrshaus.ch
  • SRG (13.10.2025) und SRG Deutschschweiz (14.10.2025): Informationen zur Ausstellung und Eröffnung in Anwesenheit von Bundesrat Rösti. srgssr.ch+1
  • SRF School (20.10.2025): Einordnung/Info zur Ausstellung «Wirklich?!». Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
  • EU / EUR-Lex (15.12.2025): Beschluss (GASP) 2025/2572 (DE/EN), inkl. Anhang. eur-lex.europa.eu+1
  • SRF (19.12.2025 und 23.12.2025): Berichte zum Fall Jacques Baud und zur Anfechtung der EU-Sanktionen. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)+1



Vernehmlassung «Bundesgesetz über Kommunikations-plattformen und Suchmaschinen» (KomPG)

Das BAKOM lädt alle Interessenten bis am 16. Februar 2026 ein, ihre Stellungnahme mittels des nachfolgend verlinkten Online-Tools zu erfassen und einzureichen: https://www.gate.bag.admin.ch/consultations/ui/home.


Bildnachweis: Titelbild axghouse, Porträtbild zvg

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